Errichtung von Mobilstationen in Bochum hier: Interkommunaler Leitfaden für Planung, Umsetzung und Betrieb sowie Sachstand und nächste Schritte der Umsetzung des Antrags 20210638
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den „Interkommunalen Leitfaden für Planung, Umsetzung und Betrieb von Mobilstationen in Bochum und Gelsenkirchen“ vor, der als Grundlage für ein Netzwerk von Mobilstationen dient. Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe aus den Verwaltungen Bochum und Gelsenkirchen sowie der Bogestra entwickelt. Er regelt die Rollen, Verantwortlichkeiten und rechtlichen Vereinbarungen für die Beauftragung der Bogestra im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags. In diesem Modell fungieren die Städte Bochum und Gelsenkirchen als Aufgabenträger, die für die Finanzierung, die Bereitstellung von Flächen sowie die Entscheidung über Weiterführung oder Rückbau zuständig sind. Die Bogestra übernimmt die Funktionen der Betreiberin sowie der Architektin und Generalunternehmerin. Ein Pilotprojekt für Midi-Mobilstationen umfasst bereits Standorte wie den Hauptbahnhof und die Herner Straße.
Die Verwaltung konkretisiert derzeit Überlegungen zur Standortplanung und zum Angebot des Netzes. Eine nachfolgende Beschlussvorlage wird die Strategie der Stadt Bochum, die zu erwartenden Kosten, die Finanzierung sowie einen Zeitplan für den Netzausbau enthalten. Ziel ist die kurzfristige Qualifizierung bestehender Standorte, wie aktueller Midi-Mobilstationen und SPNV-Bahnhöfe, durch die Installation von Stelen und geringfügige Anpassungen. Parallel dazu erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit den Mobilstationen ein stadtweites Carsharing-Konzept. Ein Konzept zur Einrichtung einer Midi-Mobilstation am Westbahnhof Langendreer ist in diese Planung integriert. Zukünftig sollen Lücken im Netz durch neue Angebote geschlossen werden, wobei der Fokus auf Mobilstationen im Quartier liegt. Ein Konzept zum schrittweisen Aufbau und zur Finanzierung wird in der zweiten Jahreshälfte als Beschlussvorlage vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.09.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.08.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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