Errichtung von Mobilstationen in Bochum hier: Interkommunaler Leitfaden für Planung, Umsetzung und Betrieb sowie Sachstand und nächste Schritte der Umsetzung des Antrags 20210638
20241449/1 · Mitteilung der Verwaltung · 25.09.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat einen interkommunalen Leitfaden für die Planung, Umsetzung und den Betrieb von Mobilstationen in Bochum und Gelsenkirchen vorgelegt. Das Dokument ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe aus den Verwaltungen beider Städte sowie der Bogestra. Es regelt die Zuständigkeiten beim Aufbau eines Netzes von Mobilitätsknotenpunkten, an denen verschiedene Verkehrsmittel miteinander verknüpft werden sollen.
Nach dem Leitfaden übernehmen die Städte Bochum und Gelsenkirchen die Rolle der Aufgabenträger. Sie sind für den konzeptionellen Rahmen, die Bereitstellung baureifer Flächen sowie die Finanzierung verantwortlich. Die Bogestra übernimmt die Funktion der Betreiberin und kann zudem als Architektin oder Generalunternehmerin für die Umsetzung der Standorte eingesetzt werden. Das Konzept sieht sowohl Stationen mit ÖPNV-Anbindung als auch Angebote in Wohnquartieren vor, um die Mobilität auf der ersten und letzten Meile zu fördern.
Ein Pilotprojekt für sogenannte Midi-Mobilstationen ist an verschiedenen Standorten, unter anderem am Hauptbahnhof, bereits im Einsatz. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer Standortpriorisierung basierend auf einer Liste potenzieller Flächen. Ein detailliertes Konzept zum schrittweisen Ausbau des Netzes sowie zur Finanzierung soll in der zweiten Jahreshälfte als Beschlussvorlage den zuständigen Gremien vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter).