Honorarkräfte an VHS und Musikschule
20241729 · Antwort der Verwaltung · 10.09.2024 · Volkshochschule Bochum
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat im Ausschuss für Schule und Bildung die Anwendung neuer Beurteilungsmaßstäbe zur Sozialversicherungspflicht bei Honorarkräften der Volkshochschule (VHS) Bochum und der Musikschule angefragt. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass im ersten Halbjahr 2024 an der VHS 1.102 Honorarverträge mit 301 Vertragspartnern abgeschlossen wurden. An der Musikschule sind derzeit fünf Lehrkräfte auf Honorarbasis in Förderprogrammen tätig.
Hinsichtlich der neuen rechtlichen Vorgaben zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung befindet sich die VHS im Austausch mit dem Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation (Amt 11). Dabei wurde festgestellt, dass möglicherweise Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache betroffen sein könnten. Im Bereich der Integrationskurse wurden entsprechende Tätigkeiten bereits in Festanstellungen überführt. Für die Musikschule wird ab dem 1. Januar 2025 eine Umwandlung der Honorartätigkeiten in befristete TVöD-Verträge angestrebt, sofern die Finanzierung der entsprechenden Projekte gesichert bleibt.
Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden derzeit noch berechnet, da diese von der Anzahl und Art der betroffenen Verträge sowie der künftigen Eingruppierung abhängen. Eine frühere Prüfung durch die Rentenversicherung zwischen 2013 und 2015 hatte bereits zu Anpassungen bei bestimmten Honorarverhältnissen geführt.
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