Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das II. Quartal 2024
20241700 · Mitteilung der Verwaltung · 10.09.2024 · Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Controllingbericht für das zweite Quartal 2024 zu den Förderprogrammen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG Kapitel 1 und 2) sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Von den insgesamt rund 127 Millionen Euro zur Verfügung stehenden Mitteln sind bereits 94,68 Prozent beauftragt worden.
Das Programm KInvFG Kapitel 1 mit einem Volumen von etwa 42 Millionen Euro ist vollständig abgeschlossen und die Mittel wurden komplett verausgabt. Um die Übersichtlichkeit der Berichte zu erhöhen, werden abgeschlossene Einzelmaßnahmen nicht mehr separat aufgeführt.
Im Rahmen des KInvFG Kapitel 2, das Sanierungen an Schulen und Schulsporteinrichtungen umfasst, sind von 28 Maßnahmen bislang 20 abgeschlossen und acht befinden sich noch in der Umsetzung. In diesem Programm sind auch Schulen in freier Trägerschaft beteiligt; drei Schulen haben bereits Zuwendungsbescheide erhalten.
Das Programm „Gute Schule 2020“ umfasst 44 Maßnahmen mit einem Volumen von 49 Millionen Euro, wovon 38 abgeschlossen sind und sechs noch laufen. Die Schwerpunkte liegen auf der digitalen Infrastruktur, naturwissenschaftlichen Räumen sowie Sportanlagen. Bei der Umsetzung der Projekte kam es vereinzelt zu Mehraufwänden, beispielsweise durch Planungsänderungen oder Bergbauschäden.
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