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Errichtung von Mobilstationen in Bochum hier: Interkommunaler Leitfaden für Planung, Umsetzung und Betrieb sowie Sachstand und nächste Schritte der Umsetzung des Antrags 20210638

20241449 · Mitteilung der Verwaltung · 03.07.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung Bochums hat einen interkommunalen Leitfaden für die Planung, Umsetzung und den Betrieb von Mobilstationen in Bochum und Gelsenkirchen vorgelegt. Das Dokument ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der beiden Städte sowie der Bogestra. Der Leitfaden legt die Verantwortlichkeiten fest: Die Städte Bochum und Gelsenkirchen agieren als Aufgabenträger, die für den konzeptionellen Rahmen, die Bereitstellung von Flächen und die Finanzierung zuständig sind. Die Bogestra übernimmt die Rolle der Betreiberin und kann im Rahmen bestehender öffentlicher Dienstleistungsaufträge auch Aufgaben als Architektin oder Generalunternehmerin übernehmen.

Unter Mobilstationen werden Orte verstanden, die verschiedene Verkehrsmittel durch ein einheitliches Design und Informationsstelen miteinander verknüpfen. Das Konzept sieht neben Standorten mit ÖPNV-Anbindung auch Stationen in Wohnquartieren vor. Eine Liste potenzieller Standorte wurde bereits erstellt, wobei Bahnhaltepunkte wie Ehrenfeld, Höntrop, Langendreer, Dahlhausen und Hamme sowie Flächen bei Einkaufszentren als Prioritäten gelten. Erste Pilotprojekte mit sogenannten Midi-Mobilstationen sind an verschiedenen Orten, unter anderem am Hauptbahnhof, bereits aktiv. Als nächster Schritt bereitet die Verwaltung eine Beschlussvorlage vor, die Details zur Strategie, zu den erwarteten Kosten, der Finanzierung sowie einen Zeitplan für den schrittweisen Aufbau des Netzes enthalten wird.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung)
03.07.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung)
03.07.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.