Rückholquote Unterhaltsvorschussgesetz
20241400 · Antwort der Verwaltung · 02.07.2024 · Jugendamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion UWG zum Unterhaltsvorschussgesetz reagiert und dabei die aktuelle Situation der Rückholquote sowie die finanziellen Auswirkungen erläutert. Seit 2019 können für einzelne Städte wie Bochum keine spezifischen Rückholquoten mehr ermittelt werden, da der Rückgriff durch das Landesamt für Finanzen NRW zentralisiert wurde und die Einnahmen direkt dem Land zufließen.
Hinsichtlich eines möglichen finanziellen Schadens differenzierte die Verwaltung zwischen neuen und alten Leistungsfällen. Bei Neuanträgen seit Mitte 2019 fungiert die Unterhaltsvorschusskasse Bochum lediglich als auszahlende Stelle, wobei die Kosten nach einem festen Schlüssel zwischen Kommune, Land und Bund aufgeteilt werden. Bei sogenannten Altfällen, die vor der Gesetzesänderung von 2017 bestehen, führt die Stadt den Rückgriff weiterhin selbst durch. Ein präziser jährlicher Schaden lässt sich nicht beziffern, da offene Forderungen über mehrere Jahre hinweg geltend gemacht werden.
Als wesentliche Gründe für Schwierigkeiten bei der Eintreibung von Unterhaltszahlungen wurden sozioökonomische Faktoren angeführt, insbesondere die Einkommenssituation der unterhaltspflichtigen Elternteile. Um die Bearbeitung der Altfälle zu gewährleisten, arbeitet die Stadt an einer hinreichenden personellen Ausstattung der Unterhaltsvorschusskasse, trotz des bestehenden Fachkräftemangels.
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