Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Rückholquote Unterhaltsvorschussgesetz

20241174 · Anfrage · 08.05.2024

↳ Antwort der Verwaltung Rückholquote Unterhaltsvorschussgesetz · 02.07.2024
🟢 Beschlossen 08.05.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (23. Sitzung)
- siehe hierzu auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“ - Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Hans-Josef Winkler, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, hat im Rahmen einer Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch Informationen zur Rückholquote des Unterhaltsvorschussgesetzes in Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Sicherstellung der finanziellen Absicherung von Kindern, deren alleinerziehende Elternteile unzureichenden Unterhalt erhalten.

Die Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung der Rückholquote in den Jahren 2019 bis 2023 und bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren. Zudem wird nach der Höhe des finanziellen Schadens für die Stadt Bochum gefragt, der durch nicht geleistete Unterhaltszahlungen seit Einführung des Gesetzes im Jahr 2017 entstanden ist.

Darüber hinaus sollen die wesentlichen Gründe für Schwierigkeiten bei der Eintreibung von Unterhaltszahlungen dargelegt werden. Abschließend wird nach Maßnahmen gefragt, die bereits umgesetzt wurden oder künftig zur Erhöhung der Rückholquote dienen können.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 122 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (23. Sitzung)
08.05.2024
- siehe hierzu auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“ - Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.