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Anfrage

Rückholquote Unterhaltsvorschussgesetz

20241174 08.05.2024

↳ Antwort der Verwaltung Rückholquote Unterhaltsvorschussgesetz · 02.07.2024
🟢 Beschlossen 08.05.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (23. Sitzung) · - siehe hierzu auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“ - Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Vorlage 20241174 hat ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Rückholquote des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Bochum befasst. Das Gesetz dient dazu, Kinder finanziell abzusichern, wenn alleinerziehende Elternteile keinen oder nur unzureichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Die Anfrage fordert eine detaillierte Aufschlüsselung der Rückholquote des Unterhaltsvorschusses für die Jahre 2019 bis 2023. Darüber hinaus wird nach der Höhe des finanziellen Schadens gefragt, der der Stadt Bochum durch nicht geleistete Unterhaltszahlungen seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2017 entstanden ist. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Identifizierung der Hauptgründe für Schwierigkeiten bei der Eintreibung der Unterhaltszahlungen. Abschließend wird nach bereits ergriffenen oder zukünftig möglichen Maßnahmen gefragt, um die Rückholquote zu steigern und die finanzielle Belastung der Allgemeinheit gering zu halten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 129 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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