Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
20240325 · Anfrage · 01.02.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Jahr 2024 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) wurde ein Antrag der LWLSPD-Fraktion abgelehnt. Der Antrag sah vor, die Kosten für die Inflationsausgleichsprämie im Rahmen des NKF-CUIG-Gesetzes zu isolieren, um die Ausgleichsrücklage des LWL zu stärken. Ziel war eine Senkung der Landschaftsumlage um jeweils 0,35 Prozentpunkte in den Jahren 2024 und 2025. Durch die Ablehnung stehen diese Mittel für eine entsprechende Senkung der Umlage nicht zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang stellt die SPD-Fraktion Fragen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Bochum. Es wird angefragt, um welchen Betrag die Stadt Bochum weniger hätte zahlen müssen, falls dem Antrag zur Senkung der Landschaftsumlage stattgegeben worden wäre. Zudem bezieht sich die Anfrage auf die mittelfristige Finanzplanung des LWL, nach der die Gesamtzahllast der Landschaftsumlage von etwa 3,11 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf rund 3,63 Milliarden Euro im Jahr 2027 steigen soll. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie hoch die Steigerung der Zahllast für die Stadt Bochum im Vergleich zwischen diesen beiden Jahren ausfallen wird.
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