Kitagebühren bei Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
20240369 · Antwort der Verwaltung · 12.03.2024 · Jugendamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat auf eine Anfrage der BD Ratsfraktion zu den Kitagegebühren und den Anmeldezahlen in Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege reagiert. Zum Stichtag 5. Februar 2024 sind in den Einrichtungen der Stadt 11.636 Kinder angemeldet, während in der Kindertagespflege 1.647 Kinder betreut werden.
Bezüglich der Gebührenbefreiungen führt die Verwaltung verschiedene Kriterien auf. Von den Beiträgen befreit sind unter anderem Kinder in den letzten zwei Jahren vor dem Schuleintritt sowie Kinder von Eltern mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von weniger als 25.000 Euro. Eine Befreiung erfolgt zudem für Geschwisterkinder, sofern diese gleichzeitig betreut werden. Weitere Anspruchsgruppen sind Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder SGB XII sowie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Pflegeeltern können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen von den Gebühren befreit sein. Darüber hinaus sieht die Regelung vor, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Antrag Beiträge erlassen oder Teilnahmebeiträge übernimmt, wenn die finanzielle Belastung für die Eltern und das Kind als unzumutbar gilt.
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