Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das IV. Quartal 2023
20240203 · Mitteilung der Verwaltung · 19.03.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Controllingbericht für das vierte Quartal 2023 zu den Förderprogrammen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG Kapitel 1 und 2) sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Der Bericht dokumentiert den aktuellen Stand der Umsetzung verschiedener Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Lärmschutz.
Das Programm KInvFG Kapitel 1 wurde im Berichtszeitraum abgeschlossen, wobei die bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 37,86 Millionen Euro vollständig abgerufen werden konnten. Die Maßnahmen umfassten unter anderem den Neubau von Kindertagesstätten sowie energetische Sanierungen und Lärmschutzmaßnahmen. Insgesamt sind über alle drei Programme hinweg 89 von 103 Maßnahmen abgeschlossen, wobei bereits 94,25 Prozent der gesamten Fördermittel beauftragt wurden.
Im Programm KInvFG Kapitel 2, das sich auf die Sanierung von Schulen und Schulsporteinrichtungen konzentriert, sind aktuell 20 von 25 Maßnahmen abgeschlossen. Aufgrund gestiegener Baukosten wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus diesem Programm herausgenommen und wird nun über Haushaltsmittel finanziert, um Kapazitäten für andere Vorhaben zu schaffen. Das Programm „Gute Schule 2020“ mit einem Volumen von 49 Millionen Euro verzeichnet einen Abschluss von 35 der insgesamt 44 Maßnahmen, wobei Schwerpunkte auf digitaler Infrastruktur und Schulsportanlagen liegen.
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