Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung von weiteren Schriftführungen für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20233148 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20233148 beantragt die Verwaltung der Stadt Bochum die Bestellung von weiteren Schriftführungen für die Ausschüsse des Rates sowie für die Beiräte. Konkret sollen Sabrina Pokropp und Helena Sakanovic mit sofortiger Wirkung als Schriftführerinnen eingesetzt werden. Beide Mitarbeiterinnen sind im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation tätig.
Die Maßnahme dient dazu, kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung innerhalb der verschiedenen Fachgremien kompensieren zu können. Die Benennung umfasst alle relevanten Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte der Stadt. Grundlage für die Bestellung sind die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Der Einsatz der genannten Mitarbeiterinnen in dieser Funktion ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.04.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.02.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.02.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.02.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung)
- 31.01.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.01.2024 · Beirat "Leben im Alter" (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Schulbauleitlinie der Stadt BochumZur Vorlage · 20240010 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum verzeichnet steigende Einwohnerzahlen, was zu einem erhöhten Bedarf an Schulraum und sozialer Infrastruktur führt. Seit etwa 2015 hat sich die Situation von Schulschließungen hin zu einer zunehmenden Raumnot gewandelt, bedingt durch Geburtenraten und Zuwanderung. Erhöhte Anforderungen für Inklusion, Ganztagsbetreuung sowie neue pädagogische Ansätze steigern den Flächenbedarf zusätzlich. Zudem besteht in bestehenden Gebäuden Sanierungsbedarf aufgrund neuer Sicherheitsvorschriften. Da die aktuellen Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen nur noch bauaufsichtliche Fragen zum Brandschutz abdecken, übernimmt die Stadt nun die eigenständige Festlegung von Standards.
Mit der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20240010) wird die neue Schulbauleitlinie der Stadt Bochum als Orientierungshilfe für künftige Bauvorhaben vorgestellt. Die Leitlinie findet auf sämtliche Neubauten und Erweiterungen Anwendung und soll Planungs- sowie Bauprozesse durch definierte Standards für Räume und Funktionsbereiche vereinfachen und beschleunigen. Bei Umbaumaßnahmen im Bestand wird die Anwendung unter Berücksichtigung der jeweiligen baulichen Gegebenheiten erfolgen. Die Inhalte sollen in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Berichterstattung sowie die Mitteilung der Verwaltung werden anschließend zur Kenntnis genommen.Anmerkung der Schriftführung:Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar.
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung)
Ergebnis: Die Berichterstattung sowie die Mitteilung der Verwaltung werden anschließend zur Kenntnis genommen.Anmerkung der Schriftführung:Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar. - 5.2Bericht zum Bauprojektcontrolling - 4. Quartal 2023Zur Vorlage · 20240069 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat den Bericht zum Bauprojektcontrolling für das vierte Quartal 2023 vorgelegt. Die Daten beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2023 und folgen einem modifizierten Berichterstattungsverfahren. Das Controlling erfasst investive sowie konsumtive Maßnahmen, die in der Regel ein Finanzvolumen von mehr als 1,5 Millionen Euro aufweisen. Bei Projekten mit einem Volumen von über 10 Millionen Euro werden zusätzliche detaillierte Angaben gemacht. Der Fokus des Bauprojektcontrollings liegt dabei nicht auf einzelnen Haushaltsjahren, sondern auf der gesamten Dauer der jeweiligen Maßnahmen, um der Dynamik von Kosten- und Terminstrukturen Rechnung zu tragen.
Im aktuellen Berichtszeitraum wurden mehrere neue Projekte in das Controlling aufgenommen. Dazu gehören die Fremdwassersanierung in Riemke mit einem Realisierungsbeschluss von 4,5 Millionen Euro, der Tunneldurchstich am Bahnhof Wattenscheid mit 4,0 Millionen Euro sowie die Parkanlage „City-Tor-Süd“ mit 3,0 Millionen Euro. Ebenfalls neu erfasst sind der Umbau des Landesbehördenhauses zur Musikschule mit einem Kostenveränderungsbeschluss von 29,5 Millionen Euro und die Brandschutzsanierung in der Lindener Straße 28 mit 3,5 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (24. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Lehrschwimmbecken der Heinrich-Böll-GesamtschuleZur Vorlage · 20240076 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Betrieb des Lehrschwimmbeckens der Heinrich-Böll-Gesamtschule reagiert. Gegenstand der Anfrage aus dem November 2023 war die Nutzungssituation des Beckens im laufenden Schuljahr sowie die Frage, ob Unterrichtsstunden bei Ausfällen an alternative Standorte verlagert werden konnten.
Nach Angaben der Verwaltung musste das Lehrschwimmbecken im aktuellen Schuljahr mehrfach vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Eine Schließung erfolgte für einen Tag aufgrund einer Störung der Schwimmbadtechnik. Darüber hinaus war das Becken für einen Zeitraum von drei Wochen wegen Wartungs- und Austauscharbeiten an den Filteranlagen nicht nutzbar.
Hinsichtlich der Kompensation des Unterrichtsausfalls erklärte die Verwaltung, dass bei kurzfristigen Ausfällen kein Ersatzstandort organisiert werden konnte, da die Planung der notwendigen Bustransfers zu wenig Zeit ließ. Bei längerfristig angekündigten Ausfallzeiten findet jedoch eine Abstimmung mit den betroffenen Schulen statt, um die Nutzung alternativer Schwimmflächen zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Hitzeschutzmaßnahmen an SchulenZur Vorlage · 20240083 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zu Hitzeschutzmaßnahmen an Schulen reagiert. Hintergrund sind Berichte der Schulpflegschaft der Hilda-Heinemann-Schule, wonach die Temperaturen in den Klassenräumen im Sommer teils über 35 Grad gestiegen seien, was gesundheitliche Risiken für die Schülerinnen und Schüler mit geistiger Entwicklung sowie die Lehrkräfte berge. Da eine Verkürzung des Unterrichts aufgrund von Schülertransporten nicht möglich sei und die Beschattung im Außengelände fehle, wurde um Abhilfe gebeten.
Die Verwaltung bestätigt die Problematik der Aufheizung in den Sommermonaten. Bezüglich baulicher Maßnahmen weist Ralph Nolte darauf hin, dass das Gebäude bereits über eine hochwertige Wärmeschutzverglasung verfügt. Außenliegende Beschattungsanlagen sind aktuell nicht vorgesehen, da Erfahrungen zeigen, dass Sonnenschutzfolien oft effektiver wirken können. Eine kurzzeitige Belüftung durch Querlüften sei mit speziellen Fenstergriffen möglich.
Für die Situation im Außengelände wird eine Überprüfung vor Ort in Zusammenarbeit mit der Schule angekündigt. Generell sieht das Konzept für Bochumer Schulen den Einsatz von Wärmeschutzverglasungen und die Möglichkeit von Verdunkelungsvorhängen vor. In besonderen Einzelfällen sollen individuelle Lösungsansätze mit den betroffenen Schulen erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Förderprogramm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“Zur Vorlage · 20233261 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ zum Förderprogramm „progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ geantwortet. Das Programm, welches durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union finanziert wird, richtet sich an die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden und nicht unter Denkmalschutz stehen.
Die Förderbedingungen sind dabei eng gefasst. Da eine Senkung des Primärenergiebedarfs um mehr als 50 Prozent vorgeschrieben ist, sind weitgehend Komplettsanierungen der Außenbauteile sowie der gesamten Haustechnik erforderlich. Zudem müssen umfangreiche Planungsleistungen, wie Energiekonzepte und Kostenberechnungen nach DIN 276 in der Leistungsphase 3 der HOAI, vorliegen. Unter den städtischen Objekten erfüllt aktuell nur das Haus der Musik diese Voraussetzungen.
Ein Förderantrag für das Haus der Musik wurde am 18. Oktober 2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die beantragte Summe liegt mit rund 7,9 Millionen Euro nahe am maximal möglichen Förderbetrag von 8 Millionen Euro pro Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Lüftung von SporthallenZur Vorlage · 20233268 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Belüftungssituation in den Sporthallen reagiert. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass es in den Sommermonaten in einigen Hallen zu hohen Temperaturen und abgestandener Luft komme, was Berichten zufolge zu gesundheitlichen Beschwerden bei Sportlern geführt habe.
Die Verwaltung bestätigte, dass der Temperaturanstieg in den Sport- und Turnhallen bei sommerlicher Witterung bekannt sei. Die technische und organisatorische Regelung sieht vor, dass die zuständigen Schulhausmeister die Oberlichter und Rauchabzüge am Tagesbeginn öffnen, um einen Austausch mit kühlerer Außenluft zu ermöglichen. Bei steigenden Temperaturen werden diese Öffnungen wieder geschlossen, um das Eindringen warmer Luft zu begrenzen.
Zur Verbesserung der Situation bis zum nächsten Sommer prüft die Verwaltung, ob eine zusätzliche Lüftung in den Abendstunden zur Temperaturabsenkung beitragen kann. Zudem werden weiterhin vorhandene Luftreiniger eingesetzt, um die Luftqualität zu verbessern. Bei Neubauten sowie bei umfassenden Sanierungen von Sportstätten sollen zudem zeitgemäße energetische Standards angewandt werden, um Temperaturanstiege baulich zu minimieren.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.02.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Beschädigte Fliesen in der Schiller SchuleZur Vorlage · 20233344 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat hat Fragen zum Zustand der Schillerschule sowie zu beschädigten Fliesen an Wänden und Böden gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Auswirkungen des Denkmalschutzes auf Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Prüfung von Fördermöglichkeiten durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung teilte mit, dass sich die Schillerschule seit 2017 in einer Generalsanierung befindet, die in mehreren Bauabschnitten erfolgt. Das Gesamtvolumen der Maßnahme beläuft sich auf etwa 10 Millionen Euro, wobei der Abschluss für den Sommer 2024 geplant ist. Die Instandsetzung der Fliesen war von Beginn an als abschließender Schritt vorgesehen; die entsprechenden Arbeiten sollen Anfang 2024 im Rahmen eines Wettbewerbs ausgeschrieben werden. Sämtliche Maßnahmen am Gebäude wurden denkmalschutzrechtlich begleitet und genehmigt. Eine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Denkmalförderung durch das Land NRW für die Reparatur der Fliesen ergab, dass eine solche Förderung für diesen Zweck nicht möglich ist.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Bauprojektcontrolling- Alleestraße zwischen Westring und BessemerstraßeZur Vorlage · 20233283 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Bauprojektcontrolling der Alleestraße zwischen Westring und Bessemerstraße reagiert. Zuvor fehlten im Controlling für das zweite Quartal 2023 Erläuterungen zu den Terminverschiebungen, da nach bisheriger Praxis Begründungen erst ab einer Abweichung von zwölf Monaten vorgesehen waren. Die Verwaltung kündigte an, zukünftig bei Ablagewichungen grundsätzlich Begründungen beizufügen.
Hinsichtlich der Verzögerungen des Baubeginns verwies die Verwaltung auf personelle Engpässe in der Verwaltung sowie im Planungsbüro. Um eine Vergabe während der Winterpause zu vermeiden, wurde der Baubeginn verschoben, was das Bauende nach hinten verlagerte. Die im Amtsblatt angegebene Vertragslaufzeit von März 2024 bis Juli 2027 ergab sich aus konkreten Bauabläufen kurz vor der Veröffentlichung. Ein Versäumnis der Verwaltung lag darin, dass die Bauzeit im dritten Bauprojektcontrolling nicht aktualisiert wurde; eine Anpassung erfolgt im vierten Bericht.
Eine Beschleunigung des Bauablaufs, etwa durch einen Zweischichtbetrieb, wird von der Verwaltung nicht als umsetzbar angesehen. Die geplante Bauzeit von rund dreieinhalb Jahren resultiert aus der Koordination verschiedener Infrastrukturmaßnahmen, darunter die Erneuerung von Fernwärmeleitungen, Arbeiten der Stadtwerke Bochum sowie der Abriss einer Brücke durch die Deutsche Bahn und eine Vollsperrung der A40. Zudem müsse ein Fahrstreifen pro Richtung erhalten bleiben, um den Verkehr zu gewährleisten. Ein Zweischichtbetrieb scheitere zudem an mangelnden Kapazitäten der Bieter und dem Lärmschutz für Anwohner. Die Arbeiten sollen in Teilleistungen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.02.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung)
- 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum - Klimawandel- Klimaneutralität bis 2035Zur Vorlage · 20240020 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bezirksbürgermeister des Bezirks Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum die Möglichkeit einer Photovoltaik-Anlage am Schulzentrum Bochum-Südwest sowie die Transparenz des Stromverbrauchs für Schülerinnen und Schüler thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass derzeit verschiedene Dachflächen in der Keilstraße 44-48 und der Dr.-C.-Otto-Straße 88 auf eine mögliche Nutzung für Photovoltaikanlagen geprüft werden. Sobald die statische Freigabe durch den Tragwerksplaner vorliegt, werden die Zentralen Dienste mit weiteren Planungen beginnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Kostenaufstellungen oder detaillierte Belegungspläne für die Anlagen vor.
Hinsichtlich der Bereitstellung von Verbrauchsdaten gab die Verwaltung an, dass die Stromverbräuche städtischer Gebäude im Rahmen der Energiekostenabrechnungen ermittelt werden. Für das Schulzentrum Südwest wurden die Verbrauchsdaten für das Jahr 2021 (627.000 kWh) und das Jahr 2022 (629.000 kWh) sowie eine Schätzung für das Jahr 2023 (631.000 kWh) angeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.02.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung)
- 24.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Stand "Amtshaus Harpen"Zur Vorlage · 20240021 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Bezirksfraktion Bochum-Nord zum Stand des ehemaligen Amtshauses Harpen Stellung bezogen. Die Baumaßnahmen sollen nach dem Maiabendfest im Sommer 2024 beginnen, sofern die entsprechende Baugenehmigung vorliegt. Der Bauantrag soll im März 2024 eingereicht werden.
Für die Umsetzung der Maßnahmen steht ein Projektbudget in Höhe von 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Förderung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ergab, dass eine solche Förderung nicht möglich ist.
Die politische Grundlage für das Vorhaben wurde bereits im Jahr 2023 durch die Beschlüsse der Bezirksvertretung Bochum-Nord und des Stadtrats geschaffen. Zur Information der Anwohner und Vereine fand am 18. Dezember 2023 ein erstes Treffen mit dem örtlichen Bürgerschützenverein und dem Chor statt. Weitere Informationsveranstaltungen werden durch die Bezirksverwaltungsstelle Nord organisiert.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.02.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung)
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das IV. Quartal 2023Zur Vorlage · 20240203 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Controllingbericht für das vierte Quartal 2023 zu den Förderprogrammen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG Kapitel 1 und 2) sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Der Bericht dokumentiert den aktuellen Stand der Umsetzung verschiedener Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Lärmschutz.
Das Programm KInvFG Kapitel 1 wurde im Berichtszeitraum abgeschlossen, wobei die bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 37,86 Millionen Euro vollständig abgerufen werden konnten. Die Maßnahmen umfassten unter anderem den Neubau von Kindertagesstätten sowie energetische Sanierungen und Lärmschutzmaßnahmen. Insgesamt sind über alle drei Programme hinweg 89 von 103 Maßnahmen abgeschlossen, wobei bereits 94,25 Prozent der gesamten Fördermittel beauftragt wurden.
Im Programm KInvFG Kapitel 2, das sich auf die Sanierung von Schulen und Schulsporteinrichtungen konzentriert, sind aktuell 20 von 25 Maßnahmen abgeschlossen. Aufgrund gestiegener Baukosten wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus diesem Programm herausgenommen und wird nun über Haushaltsmittel finanziert, um Kapazitäten für andere Vorhaben zu schaffen. Das Programm „Gute Schule 2020“ mit einem Volumen von 49 Millionen Euro verzeichnet einen Abschluss von 35 der insgesamt 44 Maßnahmen, wobei Schwerpunkte auf digitaler Infrastruktur und Schulsportanlagen liegen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Luftfilter EvaluationZur Vorlage · 20240402 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat im Rahmen einer Anfrage der SPD- und Grünen-Fraktionen den Einsatz von Luftfilteranlagen an Schulen untersucht. Hintergrund der Anfrage war die Sorge vor einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch luftübertragbare Viren wie Influenza oder RSV in Bildungseinrichtungen.
Die Verwaltung teilte mit, dass sämtliche für Bochumer Schulen angeschafften Luftfilteranlagen mit HEPA-H14-Filtern ausgestattet sind. Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Bochum-Ost wurden diese Geräte an verschiedenen Standorten eingesetzt, darunter die Mansfeld-Schule, die Amtmann-Kreyenfeld-Schule, die Bunte Schule, die Grundschule Laer, die Michael-Ende-Schule, die Schule am Volkspark sowie die Von-Waldthausen-Schule. Nach Rücksprache mit den Schulsekretariaten werden die Anlagen grundsätzlich während des Unterrichts betrieben.
Über die genaue Anzahl der bereits geleisteten Betriebsstunden liegen keine statistischen Auswertungen vor. Zudem ist der Verwaltung keine spezifische Studie bekannt, welche die Erkrankungsraten an Bochumer Schulen im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Filter direkt belegt. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der allgemein nachgewiesene Nutzen von HEPA-H14-Filtern auch in den betroffenen Schulen zu einer entsprechenden Verbesserung der Erkrankungsrate beiträgt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (24. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Handlungsleitfaden zur Dach- und Fassadenbegrünung städtischer Immobilien in BochumZur Vorlage · 20240035 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung für städtische Immobilien vorgelegt. Das Dokument wurde in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, darunter dem Umwelt- und Grünflächenamt, dem Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit, erarbeitet. Der Leitfaden umfasst Planungsgrundlagen zur Bau- und Vegetationstechnik sowie Hinweise zur Pflege der verschiedenen Begrünungsformen.
Seit Februar 2024 dienen die Vorgaben des Handlungsleitfadens als Zielvorgabe bei allen Neubauten und Sanierungen von städtischen Gebäuden in Bochum. Ziel ist es, gesamtstädtische Mindeststandards für die Begrünung sowie einheitliche Empfehlungen zur Pflanzenauswahl festzulegen, um die Auswirkungen von Klimafolgen zu mindern. Die Zentralen Dienste prüfen bereits seit mehreren Jahren die Umsetzung von Dachbegrünungen bei städtischen Bauvorhaben. Als Beispiele für realisierte oder geplante Projekte werden die Dachbegrünung der Gemeinschaftsgrundschule Waldschule Bochum und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr sowie eine wandgebundene Fassadenbegrünung an der Dreifachsporthalle der Erich-Kästner Gesamtschule angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Nachfrage zur Mitteilung 5.6 „Lüftung von Sporthallen“ (Vorlage 20233268)Zur Vorlage · 20240770 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat über Sophie-Charlotte Sommer eine Anfrage an den Vorsitzenden des Betriebsausschusses für Eigenbetriebe, Dr. Peter Reinirkens, gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Temperaturregulierung in Bochumer Sporthallen bei hohen Außentemperaturen.
Ausgangspunkt ist die Information der Verwaltung, dass bei Neubauten sowie umfassenden Sanierungen energetische Standards umgesetzt werden, um einen Temperaturanstieg bauseits zu begrenzen. Die Anfrage weist darauf hin, dass die im November 2022 fertiggestellte Turnhalle in Linden zwar über eine Lüftungsanlage zur Wärmerückgewinnung verfügt, jedoch keine Kühlfunktion besitzt. Im Gegensatz dazu wird die Sporthalle im Schulzentrum Westenfeld als Beispiel für eine Halle angeführt, in der auch im Sommer moderate Temperaturen herrschen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Planung und Umsetzung energetischer Maßnahmen. Es wird nach dem Zeitpunkt der Planungen für den Neubau in Linden sowie nach der Möglichkeit einer nachträglichen Modifikation der dortigen Lüftungsanlage gefragt. Zudem möchte die Fraktion wissen, wie die Verwaltung sicherstellt, dass zukünftige Bauvorhaben und Sanierungen einen Temperaturanstieg im Sommer vermeiden können und ob die Bauweise der Halle im Schulzentrum Westenfeld als Vorbild für künftige Projekte dienen kann.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Nachfrage zur Mitteilung 11.1 "Prüfung der finanziellen Regelungen in Mietverträgen bei externer Vermietung durch die Zentralen Dienste"Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- 12.1Wirtschaftlichkeit städtischer VermietungsobjekteErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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