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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße – hier: - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten Veröffentlichung

20233391 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt für den Bebauungsplan Nr. 862 (Markstraße / Stiepeler Straße) im Stadtteil Querenburg eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses vor. Ziel der Anpassung ist es, das Plangebiet um die Sporthalle der Ruhr-Universität Bochum sowie den angrenzenden Bolzplatz zu erweitern und gleichzeitig das Grundstück der Neubau-Erich-Kästner-Gesamtschule zu verkleinern. Dabei soll der Schwerpunkt der Nutzung verstärkt auf Wohnnutzungen gelegt werden. Das etwa 7,2 Hektar große Gebiet ist als urbanes, autoarmes Quartier mit Wohnen, Arbeiten, Kindertagesstätten und Sporthallen nach dem Schwammstadt-Prinzip geplant. Mit Inkrafttreten des neuen Plans sollen die Bebauungspläne Nr. 2kompakt 287 (Gesamtschule Querenburg) und Nr. 286d (Gesundheitscampus NRW) außer Kraft gesetzt werden.

Die Vorlage sieht zudem die Veröffentlichung des Entwurfs inklusive Begründung, Umweltbericht und Stellungnahmen im Internet sowie die öffentliche Auslegung vor. Um Verzögerungen bei substanziellen Änderungen zu vermeiden, wird die Möglichkeit einer erneuten Veröffentlichung ohne erneute Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Planung basiert auf einer Vielzahl von Fachgutachten, die unter anderem Themen wie Verkehrsinfrastruktur, Entwässerung, Schalltechnik, Artenschutz, Klimawirkungen sowie Baugrunduntersuchungen und Bergbaurisiken behandeln. Die Beratung der Vorlage ist für die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 30. Januar 2024 sowie für den Ausschuss für Planung und Grundstücke im Zeitraum zwischen März und April 2024 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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