Auswirkungen der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum
20233388 · Antwort der Verwaltung · 01.02.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat die Auswirkungen der Stellplatzsatzung sowie der Stellplatzablösesatzung hinterfragt. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen dazu, ob Bauvorhaben aufgrund der neuen Regelungen zum Fahrradabstellplatz umgeplant oder in ihrer Wohnungsanzahl reduziert wurden und ob eine Reduzierung von Fahrradstellplätzen bei guter ÖPNV-Anbindung möglich sei.
Die Verwaltung teilte mit, dass lediglich ein Vorhaben mit zehn Wohneinheiten bekannt ist, das aufgrund eines erhöhten Bedarfs an Stellplätzen eine Umplanung erfordert hätte, wobei dieses Projekt letztlich aus weiteren baurechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt wurde. Fälle, in denen Wohnflächen oder Wohneinheiten direkt aufgrund der Satzung reduziert wurden, sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Bauherrschaften nutzen in der Regel Anpassungsmöglichkeiten innerhalb der Satzung oder weisen Stellplätze auf nahegelegenen Grundstücken nach.
Hinsichtlich der Fahrradabstellplätze erklärte die Verwaltung, dass eine Reduzierung aufgrund der ÖPNV-Lage nicht vorgesehen ist, um den Ausbau des gesamten Umweltverbunds zu fördern. Dennoch bestehen Spielräume: Über Einzelfallberechnungen oder die Vorlage eines qualifizierten Mobilitätskonzepts kann die Anzahl der Stellplätze von den Richtwerten abweichen. Eine umfassende Evaluierung der Satzungen ist für drei Jahre nach deren Einführung geplant, um Erfahrungen zusammenzuführen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Ein erstes Monitoring nach einem Jahr wurde bereits vorgelegt.
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