E-Scooter im öffentlichen Straßenraum / Beschluss des OVG vom 26.10.2023
20233338 · Antwort der Verwaltung · 01.02.2024 · Tiefbauamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat sich nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2023 nach dem aktuellen Stand der Regelungen für E-Scooter im öffentlichen Straßenraum erkundigt. Das Gericht hatte die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für E-Scooter für rechtmäßig erklärt, jedoch ein bestimmtes Vorgehen in Köln als rechtswidrig eingestuft.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bekannt sei und bei der Erarbeitung der neuen Regelungen berücksichtigt werde. Derzeit ermittelt das Tiefbauamt die Höhe einer monatlichen Gebühr pro E-Scooter für die Nutzung von Free-Floating-Verleihsystemen. Diese Ergebnisse sollen im Rahmen einer Änderung der Sondernutzungssatzung den politischen Gremien vorgelegt werden.
Die Vorbereitung der entsprechenden Änderungen an der Sondernutzungssatzung sowie des Gebührentarifs durch die Verwaltung ist bereits im Gange. Eine Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 27. Juni 2024 wird von der Verwaltung angestrebt.
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