Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragsetat 2021 des Bundes
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger Ratsfraktion hat gegenüber dem Oberbürgermeister eine Anfrage eingereicht, die sich auf die 29. Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling bezieht. Gegenstand der Anfrage sind die möglichen Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragsetat 2021 des Bundes auf die Landeshaushalte sowie die daraus resultierenden Folgen für die Stadt Bochum.
Die Ratsfraktion bittet um Klärung, ob die Verwaltung grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung größerer städtischer Investitionsvorhaben erwartet. Zudem wird gefragt, ob dadurch mögliche Investitionsvorhaben der lokalen Wirtschaft infrage gestellt werden könnten. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die rechtliche Zulässigkeit der künftigen Bildung von Sonderfonds, wie beispielsweise des Grundstücksfonds. Die Verwaltung wurde um eine schriftliche Beantwortung dieser Fragen gebeten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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