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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragsetat 2021 des Bundes

20233202 · Anfrage · 30.11.2023

↳ Antwort der Verwaltung Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragsetat 2021 des Bundes · 29.02.2024
🟢 Beschlossen 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion UWG: Freie Bürger hat im Vorfeld der 29. Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 30. November 2023 eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch gestellt. Anlass der Anfrage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragsetat 2021 des Bundes sowie die Frage nach dessen möglichen Auswirkungen auf die Landeshaushalte.

Mit der Anfrage werden spezifische Fragen zur finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Bochum adressiert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Verwaltung grundsätzliche Probleme bei der Finanzierung größerer städtischer Investitionsvorhaben sieht und ob dadurch potenzielle Investitionsprojekte der Bochumer Wirtschaft infrage gestellt werden könnten. Des Weiteren wird nach der künftigen Rechtmäßigkeit der Bildung von Sonderfonds gefragt, wobei beispielhaft auf den Grundstücksfonds verwiesen wird.

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Beratungen

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung)
30.11.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.