Hiltroper Landwehr160 - Bauordnung
20232967 · Mitteilung der Verwaltung · 30.01.2024 · Bauordnungsamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20232967 geht es um die nachträgliche Legalisierung eines Minisportfeldes in der Hiltroper Landwehr 160. Der Antragsteller beantragt die Genehmigung einer Anlage mit den Maßen 16,00 Meter mal 8,00 Meter, die von einem 2,50 Meter hohen Zaun umgeben ist. Das Sportfeld soll ohne feste Fundamente auf dem Boden verlegt werden und ausschließlich privaten Zwecken dienen.
Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan Nr. 312 II, der das Areal als private Grünfläche festlegt. Die geplante Errichtung des Sportfeldes steht somit im Widerspruch zu dieser Festsetzung. Nach Prüfung durch das Bauordnungsamt ergeben sich jedoch keine planungsrechtlichen Bedenken, da die Anlage keine bodenrechtlichen Spannungen erzeugt und die Anforderungen des § 35 Abs. 2 BauGB erfüllt.
Hinsichtlich des Naturschutzrechts bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens müssen jedoch ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag vorgelegt und Kompensationen mit der Verwaltung abgestimmt werden. Wegen der Nähe zum Gysenberger Wald wurde das Regionalforstamt Ruhrgebiet in den Prozess einbezogen. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erteilen und einen positiven Vorbescheid zu erlassen.
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