Urteil zur Ausschreibung sozialer Dienstleistungen
20232896 · Antwort der Verwaltung · 16.11.2023 · Amt für Soziales
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach den Auswirkungen eines Urteils des Bundessozialgerichts auf die Vergabe sozialer Dienstleistungen in Bochum gefragt. Hintergrund der Anfrage ist ein Urteil zum Fall einer Ausschreibung in Düsseldorf, das die rechtliche Bedeutung von Auswahlentscheidungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine generelle Veränderung der bisherigen Vergabepraxis in Bochum zu erwarten sei. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Mai 2023 besagt, dass die Entscheidung zwischen einem Ausschreibungsverfahren und einem Zulassungsverfahren davon abhängt, ob der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung trifft. Dabei müssen Kriterien zur Vergleichbarkeit und Ordnung der Angebote vorliegen.
In Bochum wird beispielsweise im Bereich der ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe bereits ein Zulassungsverfahren angewandt, was den Anforderungen der Rechtsprechung entspreche. Die Verwaltung sieht in dem Urteil jedoch einen Leitfaden für die künftige Einzelfallprüfung. Bei der Abwägung zwischen Ausschreibung und Zulassung sollen Kriterien wie die Sicherstellung einer Angebots- und Trägervielfalt sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Anspruchsberechtigten berücksichtigt werden. Eine generelle Verpflichtung zur Ausschreibung aller sozialen Dienstleistungen ergibt sich aus der Entscheidung nicht.
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