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Sachstandsbericht zur Kernaktivität "Landmarken - Wir sehen Bochum - Identitätsstiftende Kunstobjekte an den Stadteingängen der Autobahnen"

20232424 · Antwort der Verwaltung · 28.11.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Kernaktivität „Landmarken – Wir sehen Bochum“ vorgelegt, der die Umsetzung von Kunstobjekten an den Stadteingängen über die Autobahnen beschreibt. Ziel des Projekts ist es, die Sichtbarkeit der Stadt in der Metropolregion Ruhr zu erhöhen und die Identifikation der Bürger mit Bochum zu stärken.

Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ist für ein erstes Paket die Durchführung künstlerischer Wettbewerbe an drei Autobahnkreuzen geplant: dem Dreieck Bochum West (A40/A448), dem Kreuz Bochum (A40/A43) und dem Kreuz Bochum Witten (A43/A448). Die Gestaltung kann dabei Skulpturen oder die Anpassung von Lärmschutzwänden umfassen. Zur Koordination des Verfahrens soll die Emschergenossenschaft Lippeverland eG (EGLV) eingesetzt werden, welche gemeinsam mit der Fachverwaltung und der Autobahn GmbH die Rahmenbedingungen festlegt.

Der geplante zweistufige Prozess sieht vor, dass ein Entscheidungsgremium drei Künstler auswählt, die Entwürfe auf Basis des Leitbilds „Wissen, Wandel, Wir-Gefühl“ erstellen sollen. Dabei soll der Fokus auf der zukünftigen Entwicklung der Stadt liegen. Um eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen, werden die fertigen Entwürfe online gestellt und in die weitere Planung einbezogen. Die Vorlage gibt den Ausblick, dass die Entwürfe für die drei Standorte voraussichtlich Ende 2024 vorliegen werden.

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Beratungen

Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung)
28.11.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung)
18.10.2023
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (15. Sitzung)
18.10.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.