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Anfrage

Teufelskreis Ersatzfreiheitsstrafe stoppen - Verzicht auf Strafanzeigen bei Schwarzfahren in Ausnahmen möglich?

20232365 05.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. September 2023 wird eine Anfrage der Fraktion Partei/Stadtgestalter behandelt. Die Anfrage thematisiert die rechtlichen Konsequenzen von Fahren ohne gültigen Fahrschein, welches als Straftat nach § 265a StGB eingestuft ist. Der Text weist darauf hin, dass dieses Delikt häufig Personen mit sozialen Problemlagen betrifft und zu Geldstrafen sowie Ersatzfreiheitsstrafen führen kann, was Kosten für die öffentliche Hand verursacht. Zudem wird auf die politische Debatte verwiesen, das Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einzustufen.

Die Anfrage stellt konkrete Fragen zum Vorgehen der BOGESTRA und der Justiz in Bochum. Es wird nach den geltenden Richtlinien des Verkehrsunternehmens im Umgang mit Fahrgastrausweisen sowie nach der Anzahl der in den letzten fünf Jahren erstatteten Anzeigen durch die BOGESTRA gefragt. Zudem wird die Anzahl der durch das Amts- bzw. Landgericht Bochum verhängten Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund von Schwarzfahren im gleichen Zeitraum erfragt. Abschließend wird untersucht, ob Möglichkeiten bestehen, bei nachweisbarer Armut auf eine Anzeige zu verzichten, etwa durch eine Zusammenarbeit mit sozialen Angeboten wie der Krisenhilfe oder dem Fliednerhaus.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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