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E-Scooter: Weiteres Vorgehen

20231782 · Antwort der Verwaltung · 09.08.2023 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage E-Scooter: Weiteres Vorgehen · 22.02.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum plant, den Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen ab dem ersten Halbjahr 2024 über straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse zu regeln. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, welches das free-floating-Verfahren als Sondernutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes einstuft. Im Zuge dieser Neuregelung wird eine Sondernutzungsgebühr pro E-Scooter erhoben; die entsprechenden Anpassungen der Sondernutzungssatzung sowie des Gebührentarifs werden derzeit vorbereitet.

Zur Steuerung des Abstellverhaltens beabsichtigt die Verwaltung, im Jahr 2024 an ausgewählten Standorten wie dem Hauptbahnhof, dem Rathausvorplatz und der Bermuda3eck feste Abstellflächen einzurichten. In einem gewissen Umkreis um diese Flächen sollen zudem Abstellverbotszonen festgelegt werden. Ein übergeordnetes Auswahlverfahren oder eine Begrenzung der Fahrzeuganzahl ist derzeit nicht vorgesehen, da die aktuelle Situation als beherrschbar eingestuft wird und für ein umfassenderes Konzept personelle sowie finanzielle Kapazitäten fehlen.

Hinsichtlich der Verknüpfung mit künftigen Midi-Mobilstationen prüft die Verwaltung Möglichkeiten zur Integration des E-Scooter-Verleihs. Sollte an den Stationen selbst kein Platz vorhanden sein, werden alternative Standorte für das Abstellen der Fahrzeuge festgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
09.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt