Kinderlärm auf dem Spielplatz
20231757 · Antwort der Verwaltung · 22.08.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Bochumer Rat hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zu einem Vorfall auf dem Spielplatz im Volkspark Günnigfeld gestellt. Hintergrund war die Meldung eines Bürgers, der am Abend des 13. Juni 2023 zusammen mit seinen Kindern vom Ordnungsdienst aufgefordert wurde, den Spielplatz nach 20 Uhr zu verlassen. Grund hierfür waren Beschwerden von Anwohnern der Parkallee.
Die Verwaltung antwortete auf die Anfrage, dass Besucher bei Lärmbelästigungen durch die Nachbarschaft in den Sommermonaten nach 20 Uhr freundlich gebeten werden, den Platz zu verlassen. Zur Auslegung der Bochumer Sicherheitsverordnung erläuterte das Ordnungs- und Veterinäramt, dass der Aufenthalt auf Spielplätzen bis spätestens 20 Uhr oder bis zum Einbruch der Dunkelheit gestattet ist. Es gelte das Prinzip, welches Ereignis zuerst eintritt, um die Unfallgefahr in der Dunkelheit zu minimieren. Bezüglich der konkreten Beschwerde vom Juni bestätigte die Verwaltung, dass diese Lärm betraf, der vom Spielplatz ausging, wobei auch auf die Nutzung des Platzes durch Jugendliche und Erwachsene nach 20 Uhr hingewiesen wurde.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter).