Kreuzung Erzbahntrasse/Kabeisemannsweg
20231718 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.09.2023 · Tiefbauamt
Dadruch erübrigt sich eine Abstimmung über die Ursprungsvorlage der Verwaltung
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Prüfung zur Bevorrechtigung der Erzbahntrasse gegenüber dem Kabeisemannsweg abgeschlossen. Ziel der Untersuchung war es, bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen zu ermitteln, um den Fuß- und Radverkehr an dieser Kreuzung gegenüber dem restlichen Verkehr zu stärken. Ein geplanter Umbau hätte eine Anhebung der Trasse sowie die Einrichtung eines Zebrastreifens vorgesehen, um eine rechtlich einheitliche Bevorrechtigung für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Umsetzung dieses Vorhabens wird jedoch nicht empfohlen. Die Kosten für die notwendige Beleuchtung des Zebrastreifens stellen ein wesentliches Hindernis dar. Da an der Kreuzung aktuell keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, müssten etwa 640 Meter Freileitungen von der Hüller-Bach-Straße aus verlegt werden. Nach Berechnungen der Stadtwerke Bochum würden allein für diese Leitungen Kosten in Höhe von rund 76.000 Euro anfallen, zusätzlich zu den Kosten für die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes. Aus finanziellen Gründen schlägt das Tiefbauamt daher vor, den Umbau nicht durchzuführen.
Die Erkenntnisse aus dieser Prüfung werden für die Planung weiterer Querungen genutzt. Die Verwaltung führt derzeit Zählungen an anderen Verkehrsknotenpunkten durch, um auf einer verlässlichen Datengrundlage zu prüfen, ob dort Bevorrechtigungen unter günstigeren technischen Voraussetzungen realisierbar sind.
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