Verstöße gegen Corona-Schutzverordnung
20231557 · Antwort der Verwaltung · 17.08.2023 · Rechtsamt
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zu Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung reagiert. Laut der Antwort des Rechtsamtes wurden seit Beginn der Pandemie insgesamt 4.770 Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die städtische Bußgeldstelle eingeleitet.
Die Verteilung der Ordnungswidrigkeiten zeigt, dass Maskenverstöße mit 2.432 Fällen die größte Gruppe darstellten, gefolgt von Verstößen gegen das Ansammlungsverbot mit 1.297 Fällen. Weitere erfasste Delikte umfassen Hygiene- und Öffnungsverstöße durch Gewerbetreibende (256), die Teilnahme an Veranstaltungen (210) sowie Verstöße gegen die Sperrstunde (140). Eine Auswertung der Vorfälle nach Stadtteilen ist nicht möglich. Informationen zu Straftaten liegen der Bußgeldstelle nicht vor, da deren Verfolgung in die Zuständigkeit der Polizeibehörden fällt.
Bezüglich der Betroffenheit von Obdachlosen gab die Verwaltung an, dass Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung in diesem Bereich nicht zur Anzeige gebracht oder geahndet wurden. Bei Feststellung eines Fehlverhaltens wurde stattdessen eine präventive Belehrung oder eine mündliche Verwarnung durchgeführt.
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