Abstellen von E-Rollern regeln - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter" -
20231448 · Antrag · 09.08.2023
▶ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur sieht eine Prüfung der Verwaltung vor, ob eine Sondernutzungsgebühr für gewerbliche E-Scooter-Verleihangebote auf öffentlichen Flächen eingeführt werden kann. Die Gebührenregelung soll dabei den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW entsprechen und die Bestimmungen des § 19a StrWG NRW berücksichtigen.
Nach Abschluss der Prüfung sollen die Ergebnisse sowie eine entsprechende Änderung der Sondernutzungssatzung den Ausschüssen für Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie für Mobilität und Infrastruktur zur Vorberatung und dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden. Der Antrag eines sachkundigen Bürgers begründet die Forderung mit der durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW geschaffenen Rechtssicherheit bezüglich der Zulässigkeit solcher Gebühren. Es wird angeführt, dass der gewerbliche Verleih den Gemeingebrauch öffentlicher Flächen einschränken kann, während die Betreiber wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung ziehen. Die Gebühr soll als Ausgleich für diese Sondernutzung und die mögliche Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer dienen.
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