Schulfähigkeit - Umgang mit den Ergebnissen von Voruntersuchungen
20231323 · Antwort der Verwaltung · 22.08.2023 · Schulverwaltungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Schulverwaltungsamtes hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Schulfähigkeit und dem Umgang mit Ergebnissen von Voruntersuchungen reagiert. Dabei wurde dargelegt, dass die Quote der Kinder, die vor der Einschulung eine Kindertageseinrichtung besucht haben, in den letzten Jahren gestiegen ist: Von 66,2 % im Jahr 2021 auf 94,6 % im Jahr 2023.
Hinsichtlich der Sprachstandsfeststellung „Delfin 4“, die gezielt bei Kindern ohne Kita-Besuch durchgeführt wird, verzeichnete das Schulamt für das Jahr 2022 insgesamt 173 Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf. In diesen Fällen informiert das Jugendamt die Erziehungsberechtigten über Fördermöglichkeiten oder die Vermittlung in eine Kindertageseinrichtung. Beim „Schulspiel“, das durch die Grundschulen durchgeführt wird, werden zentrale Empfehlungen nicht erfasst, jedoch werden Rückstellungen im Schulamt registriert. Zur strukturellen Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen existiert der Arbeitskreis „Übergang KITA Grundschule“.
Zur Unterstützung von Eltern, etwa bei Sprachbarrieren, weist die Verwaltung auf mehrsprachige Informationsangebote und Beratungsstellen hin. In Bezug auf die Schulfähigkeit betont die Verwaltung, dass die Beschulbarkeit der Regelfall sei und Rückstellungen nach dem Schulgesetz nur in Ausnahmefällen vorgesehen sind.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter).