Abwicklung der Grundsteuerreform in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion hat gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Bochum eine Anfrage zur Umsetzung der Grundsteuerreform eingereicht. Hintergrund ist die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, bis zum 31. Januar 2023 Erklärungen einzureichen, um eine Neubewertung der Grundstücke nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ermöglichen. Ziel der Reform ist es, dass die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 möglichst aufkommensneutral gestaltet wird, um keine zusätzliche Belastung für Eigentümer und Mieter zu erzeugen.
Die Anfrage der Fraktion umfasst mehrere Punkte zur künftigen Verwaltungspraxis. Es wird gefragt, ob die Verwaltung im Rahmen der Neuberechnung Probeberechnungen für einzelne Bochumer Grundstücke durchführen wird und ob bei einer Durchführung eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes geplant ist. Des Weiteren möchte die FFB-Ratsfraktion wissen, ob die Grundstückseigentümer über die Ergebnisse solcher Probeberechnungen in Kenntnis gesetzt werden. Dies soll den Mietern ermöglichen, ihre Nebenkostenzahlungen gegebenenfalls anzupassen. Sollten diese Maßnahmen nicht vorgesehen sein, bittet die Fraktion um eine entsprechende Begründung sowie um Informationen zum zeitlichen Ablauf etwaiger Benachrichtigungen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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