Abwicklung der Grundsteuerreform in Bochum
20230319 · Anfrage · 09.02.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch Fragen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Bochum gestellt. Hintergrund ist die Frist zum 31. Januar 2023, bis zu der Grundstückseigentümer ihre Erklärungen bei den zuständigen Finanzämtern einreichen mussten, um eine Neubewertung der Grundstücke nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ermöglichen.
Die Fraktion erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen der Verwaltung im Hinblick auf die angestrebte Aufkommensneutralität ab dem 1. Januar 2025. Konkret wird gefragt, ob die Stadtverwaltung eine Probeberechnung für einzelne Bochumer Grundstücke durchführen wird und ob in diesem Fall eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes erfolgt. Darüber hinaus möchte die FFB-Ratsfraktion wissen, ob die Grundstückseigentümer über die Ergebnisse solcher Probeberechnungen informiert werden. Dies soll den Mietern die Möglichkeit geben, ihre Nebenkostenzahlungen gegebenenfalls anzupassen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 125 Wörter).