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Baulandmobilisierungsverordnung NRW (§ 201a BauGB)

20230258 · Mitteilung der Verwaltung · 25.04.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Stadt Bochum wurde in die Gebietskulisse der Baulandmobilisierungsverordnung NRW aufgenommen, die am 7. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Damit kann die Kommune nun auf erweiterte baurechtliche Instrumente zurückgreifen, um den Wohnungsbau zu stärken. Die Aufnahme erfolgte nach einer Analyse, die eine starke Dynamik bei den Baulandpreisen in Bochum feststellte, während die Mietpreise im Landesdurchschnitt liegen. Die Verordnung ist befristet und läuft am 31. Dezember 2026 aus.

Das zur Verfügung stehende Instrumentarium umfasst unter anderem ein besonderes Vorkaufsrecht für brachliegende oder unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sowie die Möglichkeit, Baugebote wegen dringenden Wohnbedarfs anzuordnen. Zudem können Befreiungen von den Festsetzungen bestehender Bebauungspläne zugunsten des Wohnungsbaus erteilt werden, selbst wenn dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden.

Die Verwaltung prüft die Einführung einer Vorkaufsrechtssatzung für das gesamte Stadtgebiet zur Erhöhung der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten. Bei Baugeboten behält sich das Amt eine Prüfung von Einzelfällen vor. Die Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 3 BauGB wird als Chance gesehen, die Nachverdichtung – etwa durch Aufstockungen bestehender Gebäude – zu erleichtern und so den Wohnraum zu erweitern, ohne neue Flächen zu versiegeln oder aufwendige neue Bebauungsplanverfahren einleiten zu müssen.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung)
25.04.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung)
28.03.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.