Baulandmobilisierungsverordnung NRW (§ 201a BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten der Baulandmobilisierungsverordnung NRW am 7. Januar 2023 wurde die Stadt Bochum in die Gebietskulisse aufgenommen. Damit stehen der Stadt bis zum 31. Dezember 2026 erweiterte baurechtliche Instrumente zur Verfügung, um den Wohnungsbau zu unterstützen. Zu diesen Instrumenten zählen ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, die Anordnung von Baugeboten sowie Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen nach § 31 Abs. 3 BauGB. Die Verwaltung prüft derzeit die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für das gesamte Stadtgebiet sowie die Anwendung weiterer Instrumente in Einzelfällen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Mitteilung liegt auf der Anwendung von § 31 Abs. 3 BauGB zur Schaffung von Wohnraum durch die Aufstockung von Bestandsgebäuden. Ziel ist eine adäquate Ausnutzung vorhandener Grundstücke, um der Flächenknappheit zu begegnen und die Bodenversiegelung sowie den Bedarf an neuer Infrastruktur zu minimieren. Da bestehende Festlegungen zur Gebäudehöhe oder Geschosszahl Aufstockungen behindern können, beabsichtigt die Verwaltung, das Instrument der Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen in künftige Überlegungen zur Flächen- und Quartiersentwicklung einzubeziehen. Die Verwaltung bewertet die zeitliche Befristung dieser Regelung aufgrund der sich seit 2022 veränderten Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau als kritisch. Eine fundierte Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen und nachbarlicher Interessen bleibt dabei weiterhin erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.04.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.03.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung und Wohnen
- Sachstand zur Planung „Wohnen am Hillerberg“ und Sodinger Straße 21.01.2025
- Bebauungsplan Nr. 1038 – Industriestraße / Frenkingstraße – hier: - Veröffentlichungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1038 - Beschluss der erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 1038 - Veröffentlichungsbeschluss der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 762 28.01.2025
- Sicherheitsaudit Hamme 28.01.2025
- Grundsatzbeschluss zum Vollausbau des Gersteinrings und der Krümmede zwischen Gersteinring und Blumenstraße hier: Mitteilung der Prüfungsergebnisse 30.01.2025
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