Unerlaubtes Anbringen von Visitenkarten an parkenden Fahrzeugen
20223565 · Antwort der Verwaltung · 09.02.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion hat im Bochumer Rat Fragen zur unbefugten Anbringung von Visitenkarten an parkenden Fahrzeugen gestellt. Hintergrund ist die Praxis einiger Gebrauchtwagenhändler, Werbekarten unter die Dichtungen von Seitenscheiben zu schieben. Das Ordnungs- und Veterinäramt teilte mit, dass bisher keine Anträge auf Genehmigung für eine solche Form der Werbung eingereicht wurden, weshalb auch keine Erlaubnisse erteilt wurden.
In den vergangenen fünf Jahren gingen drei nachweisbare Beschwerden über diese Praxis ein. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei ein Verfahren mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro abgeschlossen wurde. Die vorliegenden Fälle wurden primär durch Beobachtungen des kommunalen Ordnungsdienstes ermittelt, da die Einsatzkräfte die Anbringung der Karten direkt feststellen konnten.
Für eine Meldung beim Ordnungsamt müssen der Ort, der Zeitraum sowie die verantwortliche Person angegeben werden; zudem ist die Visitenkarte als Beweismittel erforderlich. Eine Meldung über das BürgerEcho ist zwar möglich, die Erfolgsaussichten für ein Verfahren werden jedoch als gering eingestuft. Dies liegt daran, dass Privatpersonen die verantwortlichen Personen meist nicht identifizieren können und Fotos von Dritten aus Datenschutzgründen nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Ein erfolgreiches Verfahren setzt in der Regel voraus, dass die Feststellungen durch den kommunalen Ordnungsdienst unmittelbar vor Ort erfolgen.
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