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Antwort der Verwaltung

Sachstand Hallenbadneubau Standort Höntrop

20222750 08.11.2022 Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Sachstand Hallenbadneubau Standort Höntrop · 17.08.2022
🟢 Beschlossen 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird im Übrigen zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand des Hallenbadneubaus am Standort Höntrop Informationen zur rechtlichen Situation angefordert. Die Anfrage bezog sich insbesondere auf die Frage, ob die Wasserwelten Bochum GmbH einen Dringlichkeitsantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellt hat, um das gegen die Stadt Bochum gerichtete Klageverfahren eines Anwohners zu beeinflussen.

Die Verwaltung teilte mit, dass die Wasserwelten Bochum GmbH prozessual nicht dazu berechtigt ist, in Klageverfahren, die von Bürgern gegen die Stadt Bochum geführt werden, einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. In Bezug auf den Zeitpunkt einer rechtssicheren Entscheidung für das Bauvorhaben konnte die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage treffen. Als Begründung wurden die zeitlichen Anforderungen und die Dauer gerichtlicher Klageverfahren angeführt.

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