Teilweise Änderungen/Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes an der Kreuzstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes im Bereich der Kreuzstraße beabsichtigt die Stadt Bochum, ein städtisches Teilgrundstück an einen Investor zu veräußern. Während der Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und dem Käufer sind Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen aufgetreten. Aufgrund dieser Änderungen ist die Herbeiführung eines erneuten Beschlusses erforderlich.
Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster legt dar, dass die Entscheidung über die angepassten Bedingungen im nichtöffentlichen Teil der zuständigen Gremien erfolgen soll. Dies geschieht unter Einhaltung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum sowie die Ausschüsse und Bezirksvertretungen, um den Datenschutz und die Geheimhaltung zu gewährleisten. Die betroffenen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke, die Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie der Haupt- und Finanzausschuss, sollen den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.10.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 18.10.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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