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Verlängerung einer Bebauungsverpflichtung für das Grundstück an der Herzogstraße/Schmidts Kamp

20222555 · Mitteilung der Verwaltung · 01.02.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 01.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, eine im Kaufvertrag festgelegte Bebauungsverpflichtung für ein Grundstück an der Herzogstraße/Schmidts Kamp zu verlängern. Das betreffende Areal in der Gemarkung Hofstede umfasst eine Fläche von 31.329 Quadratmetern und ist derzeit unbebaut.

Gemäß der Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wurde das Grundstück bereits verkauft. Die vorliegende Vorlage sieht vor, die vertraglich vereinbarte Verpflichtung zur Bebauung des Geländes bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Die Information wird in den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies betrifft den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 18. Oktober 2022, die Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 20. Oktober 2022 sowie den Haupt- und Finanzausschuss am 1. Februar 2023. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzungsphase der Gremien.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
01.02.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (18. Sitzung)
20.10.2022
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Planung und Grundstücke (20. Sitzung)
18.10.2022
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.