Begrünungssatzung für die Schwammstadt Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
In der 18. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 29. September 2022 liegt ein Antrag von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude vor, der die Erstellung einer Begrünungssatzung für die sogenannte Schwammstadt vorsieht. Die Verwaltung soll eine Satzung erarbeiten, welche die Regelungen zur Begrünung von Stadtflächen und Gebäuden in Bochum zusammenfasst. Ergänzend dazu wird die Entwicklung einer Richtlinie beantragt, die festlegt, wie die Stadtverwaltung die Begrünung städtischer Flächen und Bauten selbst vorantreibt.
Die vorgeschlagene Satzung und die entsprechende Richtlinie sollen verschiedene Themenbereiche umfassen. Dazu gehören Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Förderung von naturbelassenen Grünflächen und Blühflächen. Der Antrag sieht zudem ein Verbot von Schottergärten und Stellplätzen in Vorgärten vor sowie Regelungen zur genehmigungsfreien Anlage von Fassadengärten. Weitere Inhalte sollen die Gestaltung von Grundstücksbegrenzungen durch Bevorzugung von Hecken, der Umgang mit Baumbestand sowie die Begrünung unbebauter Teilflächen und Brachflächen sein. Ein wesentlicher Bestandteil ist zudem der Umgang mit Regenwasser im Sinne des Schwammstadtprinzips sowie die Aufnahme bestehender Regelungen zu Ackerrandstreifen.
Die Entwürfe sollen nach ihrer Erarbeitung durch die Verwaltung zunächst im Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Betriebsausschuss für Eigenbetriebe vorberaten werden, bevor der Rat über die Vorlagen entscheidet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.11.2022Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 20.10.2022Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 29.09.2022Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
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