Namensgebung gemäß § 6 (6) Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Hellweg-Schule vorgelegt. Gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW soll die Bezeichnung künftig die Schulform direkt im Namen widerspiegeln. Die geplante Neubenennung lautet „Hellweg-Gymnasium Bochum, Europaschule in NRW“.
Der Vorschlag basiert auf einem Beschluss der Schulkonferenz vom 9. Juni 2022. Ziel der Änderung ist es, die Schulform nicht nur als Zusatz zu führen, sondern als integralen Bestandteil des Namens darzustellen. Laut Begründung der Vorlage soll dadurch die Klarheit der Bezeichnung erhöht werden, um Unklarheiten bei Anmeldeverfahren für die Klassen 5 sowie bei Schul- und Schulformwechseln zu vermeiden.
Die Umstellung ist zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 vorgesehen. Mit der Änderung entstehen laut dem Schulverwaltungsamt keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.11.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)
- 02.11.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
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