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Antwort der Verwaltung

Durchsetzbarkeit der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau

20221902 14.09.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 14.09.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (10. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion Die GRÜNEN zur Durchsetzbarkeit der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau geantwortet. Ein vorzeitiges „Herauskaufen“ aus der Sozialbindung ist laut der Antwort von Mirco Agethen nur bei Altfällen möglich, bei denen Darlehen bereits in der Vergangenheit vorzeitig zurückgezahlt wurden. Bei aktuellen Förderobjekten gelten festgelegte Belegungsbindungen von 25 oder 30 Jahren, die durch eine vorzeitige Rückzahlung nicht verkürzt werden. Eine erneute Zweckbindung kann jedoch durch Modernisierungsmaßnahmen erreicht werden.

Zur Sicherung der 20-Prozent-Quote bei privaten Flächen nutzt die Stadt städtebauliche Verträge sowie grundbuchliche Absicherungen durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten. Dies soll verhindern, dass Grundstücksteilungen oder Weiterverkäufe die Quote umgehen. Bei städtischen Flächen, die an Private veräußert werden, ist eine Quote von 30 Prozent der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen, was über Darlehen der NRW.BANK und Kaufverträge abgesichert wird. Im Rahmen von Erbbaurechten können durch vertragliche Vereinbarungen auch nach Ablauf der gesetzlichen Bindung Steuerungsmöglichkeiten wie Mietobergrenzen bestehen, wobei ein reduzierter Erbbauzins als Anreiz dient.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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