Bebauungsplan Nr. 935 - Röhlinghauser Straße hier: a) Auslegungsbeschluss b) Beschluss der erneuten Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 935 – Röhlinghauser Straße. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Unterhordel auf einer Fläche von etwa 12.800 Quadratmetern und umfasst das Areal der ehemaligen Schule westlich der Röhlinghauser Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines Wohngebiets mit rund 30 neuen Wohneinheiten, darunter Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Mehrfamilienhäuser an der Röhlinghauser Straße.
Das Verfahren wird im beschleunigten Bauleitplanverfahren durchgeführt. Die Planung sieht vor, die Fläche für eine familiengerechte Wohnbebauung zu nutzen, wobei auch eine Quotierung für geförderten Wohnungsbau umgesetzt werden soll. Das denkmalgeschützte Gebäude, das derzeit als Hebammen- und Physiotherapieschule genutzt wird, bleibt erhalten. Zudem sind Festsetzungen zum Erhalt bestimmter Bäume sowie zur Sicherung von Grünflächen vorgesehen.
Für die Erschließung ist eine Stichstraße von der Röhlinghauser Straße geplant. Im Zuge der Entwicklung soll zudem der derzeit im Plangebiet befindliche Bolzplatz an einen Ersatzstandort südlich der Zeche Hannover verlegt werden. Aufgrund der Lage an den Straßen Günnigfelder Straße und Röhlinghauser Straße sieht der Entwurf Maßnahmen zum Schutz vor Immissionen vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.10.2022Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER" nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221860
- 09.09.2022Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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