Bebauungsplan Nr. 935 - Röhlinghauser Straße hier: a) Auslegungsbeschluss b) Beschluss der erneuten Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Vorlagennummer 20221860) befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 935 für die Röhlinghauser Straße im Bochumer Stadtteil Unterhordel. Das etwa 12.800 Quadratmeter große Areal, welches ehemalige Schulflächen umfasst, soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 1<0xC2>3a BauGB zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Die Planung sieht die Schaffung von circa 30 neuen Wohneinheiten vor, die aus Einzel- und Doppelhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern an der Röhlinghauser Straße bestehen sollen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und bei Bedarf eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der zeitliche Ablauf sieht Entscheidungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke für den 09.09.2022 und den 18.10.2022 sowie eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 15.09.2022 vor.
Zusätzlich ist die Errichtung eines Rasen-Bolzplatzes mit den Maßen 30 mal 20 Meter, zwei Stahltoren und einem 4,0 Meter hohen Ballfangzaun in einer Grünanlage vorgesehen. Als Ersatzstandort dient ein Bereich der Hannoverstraße, wobei laut Vorlage keine Änderung des dortigen Bebauungsplans erforderlich ist. Der Denkmalschutz für das Schulgebäude an der Günnigfelder Straße bleibt bestehen. Das Planverfahren stützt sich auf verschiedene Gutachten zu Themen wie Bodenbeschaffenheit, Lärm, Entwässerung, Baumbestand, Artenschutz und Verkehr.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.10.2022Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER" nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221860
- 09.09.2022Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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