Buß- und Verwarngelder für Ukrainer*innen, die mit ihrem Kfz geflüchtet sind
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „PARTEI/STADTGESTALTER“ hat im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität angefragt, wie die Stadt Bochum mit verkehrsrechtlichen Verstößen bei Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen umgeht. Im Zentrum der Anfrage standen mögliche Bußgelder aufgrund fehlender Anwohnerparkausweise oder einer fehlenden Umweltplakette für die Nutzung der Umweltzone.
Die Verwaltung erklärte, dass die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich auch für Fahrzeuge aus der Ukraine gelten. Bei Parkverstößen im ruhenden Verkehr sei eine Ahndung derzeit jedoch nicht möglich, da Halterdaten für ukrainische Kennzeichen aktuell nicht ermittelt werden können. Auch das Fahren ohne Umweltplakette werde momentan nicht geahndet. Bisher wurden durch die Bußgeldstelle der Stadt Bochum keine Verwarnungs- oder Bußgelder gegen Geflüchtete aus der Ukraine erhoben.
Zur Information der Betroffenen verweist die Verwaltung auf die Webseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie auf Beratungsangebote des Büros für Kfz-Angelegenheiten, wo auch mehrsprachige Informationsschriften bereitliegen. Hinsichtlich der Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten stellte das Rechtsamt klar, dass diese gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben werden müssen. Es existieren derzeit keine Ausnahmeregelungen oder Befreiungen von diesen Gebühren für Personen aus der Ukraine.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 10.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
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