Übernahme der Personalabrechnung der Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Übernahme der Personalabrechnung für die Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO) durch die Entgeltbuchhaltung der Stadt Bochum entscheiden. Die Umsetzung der Maßnahme soll auf Basis eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB erfolgen.
Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung der Personalabrechnungen für rund 650 Mitarbeitende, die persönliche Betreuung sowie die Bearbeitung von Anfragen von Behörden und Krankenkassen. Zudem sollen Reisekosten abgerechnet werden. Die zusätzliche Arbeitsbelastung entspricht einem Stellenanteil von einer Vollzeitstelle, welcher durch eine jährliche Gebühr von etwa 80.000 Euro refinanziert wird. Dieser Betrag ist an tarifliche Steigerungen gekoppelt und dient der reinen Kostendeckung ohne Gewinnabsicht seitens der Stadt Bochum.
Die Verwaltung verweist im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf bestehende Erfahrungen bei der Erbringung von Serviceleistungen für andere Kommunen. Eine fachliche Prüfung durch das Amt für Finanzsteuerung ergab keine Umsatzsteuerpflicht für die Entgelt- und Besoldungsabrechnung. Zudem liegen seitens der Finanzverwaltung und des Rechtsamtes keine rechtlichen Bedenken gegen den Abschluss des Dienstvertrages vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.04.2022Mehrheitlich gemäß BeschlussvorlageEnthaltungen: 0dagegen: 5 (AfD)dafür: 70 (SPD,Grüne,CDU,LINKE,PAR&StG,UWG:FB, FDP,PAR,OB)
- 03.03.2022Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 23.02.2022Ohne Votum weitergeleitet
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