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Mitteilung der Verwaltung

Förderantrag zur Förderrichtlinie "Planungsvorrat" für eine Erweiterung der Stadtbahnlinie U35 auf Dreifachtraktion

20220270 06.04.2022 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat einen erneuten Förderantrag für Planungsleistungen zur Erweiterung der Stadtbahnlinie U35 auf Dreifachtraktion eingereicht. Nachdem ein entsprechender Antrag im Jahr 2021 nicht berücksichtigt wurde, wurde das Vorhaben nun dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zur Meldung an das Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt.

Gegenstand des Antrags sind die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung gemäß den Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Ziel ist es, eine Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage für ein weiteres Vorgehen zu nutzen. Dabei sollen die voraussichtlichen Baukosten, die weiteren Planungskosten sowie die Planungs- und Bauzeiten bis zu einer möglichen Inbetriebnahme ermittelt werden. Zudem wird eine erste Abschätzung des Nutzen-Kosten-Faktors erwartet. Eine Erweiterung auf Dreifachtraktion könnte die Kapazität der Linie U35 um bis zu 50 Prozent erhöhen.

Die Neuanmeldung erfolgt vor dem Hintergrund der aktualisierten Förderrichtlinie „Planungsvorrat“ durch das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Richtlinie wurde hinsichtlich der Fördermittel aufgestockt und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die Förderung umfasst Planungsleistungen für Schieneninfrastrukturvorhaben, um die Planung von Projekten im öffentlichen Personennahverkehr voranzutreiben.

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