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Mitteilung der Verwaltung

Sachstandsbericht über die Verstetigung der Energiearmutsberatung bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Bochum

20220057 31.03.2022 Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert über die Verstetigung der Energiearmutsberatung bei der Verbraucherzentrale in Bochum. Das Beratungsangebot, das zuvor im Rahmen des Projekts „NRW bekämpft Energiearmut“ durchgeführt wurde, wird ab dem 1. Januar 2022 als fester Bestandteil in das reguläre Angebot der Verbraucherzentrale aufgenommen. Die Beratung richtet sich an Personen, die aufgrund von Energieschulden von Strom- oder Gassperren bedroht sind.

Die Finanzierung des Angebots für das Jahr 2022 erfolgt durch eine Kooperation der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum GmbH, wobei beide Seiten die Kosten jeweils zur Hälfte tragen. Für den Zeitraum ab dem Jahr 2023 ist vorgesehen, dass die finanzielle Beteiligung der Stadt Bochum entfällt. Die Kosten werden dann zu 50 Prozent durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt, während die verbleibenden 50 Prozent von den Stadtwerken Bochum übernommen werden. Die vertragliche Einbindung der Beratung in das feste Angebot der Verbraucherzentrale ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Landesfördermittel ab dem Jahr 2023.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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