Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
Gremium: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung der weiteren stellvertretenden Schriftführung für den Naturschutzbeirat bei der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 20220446 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beabsichtigt, die stellvertretende Schriftführung neu zu besetzen. Gemäß einer Beschlussvorlage der Verwaltung soll ein bisheriger stellvertretender Schriftführer aufgrund seines Ausscheidens aus dem aktiven Dienst zum 1. Juni 2021 abberufen werden.
Als Nachfolge für diese Position wird eine städtische Dienstkraft vorgeschlagen. Darüber hinaus ist die Bestellung einer weiteren Person als stellvertretende Schriftführung vorgesehen, welche ihren Dienst im Referat 01 zum Januar 2022 aufgenommen hat. Die personellen Änderungen erfolgen auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum und die entsprechenden Ausschüsse. Diese Regelungen sehen vor, dass für die Schriftführung und deren Vertretung städtische Dienstkräfte zu bestellen sind.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten entstehen. Ebenso werden keine klimarelevanten Auswirkungen für das Vorhaben angegeben. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen personellen Veränderungen ist für die Sitzung des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde am 10. März 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 2.Anhörungen
- 2.1Landschafts- und Klimapark Springorum: Ausführungsplanung und bauliche UmsetzungZur Vorlage · 20213432/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Vergabe der detaillierten Ausführungsplanung sowie der baulichen Umsetzung für den „Landschafts- und Klimapark Springorum“. Das Vorhaben umfasst das ehemalige Kraftwerksgelände Springorum und angrenzende Brachflächen in Bochum-Weitmar, um diese als Natur-, Erholungs- und Klimaanpassungsraum zu entwickeln.
Die Entwurfsplanung sieht verschiedene Schwerpunkte vor. Dazu gehören die Aufwertung von Klimafunktionen durch Blühwiesen und Waldflächen, die Vernetzung öffentlicher Freiflächen durch ein Fußwegesystem sowie die Schaffung von Angeboten zur Lebensqualität, wie etwa Spielplätze und Trainingsstationen. Zudem sind Elemente der Umweltbildung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise durch Photovoltaik- oder Kleinwindkraftanlagen, Bestandteil des Konzepts.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Ausführungsplanung und die baulichen Leistungen belaufen sich auf etwa 3,74 Millionen Euro. Die Verwaltung geht von einer Förderquote von 90 Prozent aus. Für die Umsetzung der Planungsteile sollen Haushaltsmittel verwendet werden, sofern keine weiteren Fördermittel akquiriert werden können. Die entsprechenden Mittel sind für die Jahre 2022 bis 2024 im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 23.02.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (14. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - Landschafts- und Klimapark Springorum: Ausführungsplanung und bauliche UmsetzungErgebnis: Abgesetzt
- 2.2Entwurf Regionalplan Ruhr 2021 – Teil A hier: Stellungnahme der Stadt BochumZur Vorlage · 20220354 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zum Entwurf des Regionalplans Ruhr 2021 – Teil A vor, die eine Stellungnahme der Stadt Bochum umfasst. Der Rat der Stadt soll den beigefügten Entwurf einer Stellungnahme unterstützen und die Verwaltung beauftragen, diesen im Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr (RVR) einzubringen. Die Stellungnahme betont das Interesse an einem zügigen Abschluss des Verfahrens, sofern die vorgebrachten Hinweise keine Verzögerungen verursachen.
Der Entwurf basiert auf der Überarbeitung des Regionalplans durch den RVR nach der ersten Beteiligungsphase in den Jahren 2018 und 2019. Aufgrund des großen Umfangs der Unterlagen konzentrierte sich die Prüfung der Verwaltung auf den Umgang des RVR mit früheren Anregungen der Stadt sowie auf Änderungen, die durch den RVR oder Dritte im Bochumer Stadtgebiet vorgenommen wurden. Die Stellungnahme gliedert sich in verschiedene Abschnitte, darunter ergänzende Hinweise zu bereits bestehenden Positionen, die Bewertung neuer Festlegungen, neue Anregungen der Stadt sowie grafische Korrekturen.
Zur Sicherstellung der Transparenz werden neben dem Rat auch die Bezirksvertretungen, der Naturschutzbeirat sowie weitere fachlich betroffene Ausschüsse in den Beratungsprozess einbezogen. Um die politische Beratung übersichtlicher zu gestalten, wurden die Bestandteile des Verfahrens in zwei separate Vorlagen aufgeteilt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 15 (CDU/LINKE)dagegen: 4 (AfD)dafür: 49 (SPD/Grüne/PAR&StG/UWSG:FB/FDP/PAR)Frau Schmück-Glock hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU/Linke/Afd)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220354Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 3 (CDU) Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
- 06.04.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (12. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 4 (CDU, Linke)Dagegen:1 (AfD)Dafür:10 (SPD, Grüne, FDP, P&STG)
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür10(SPD, Die GRÜNEN, Die PARTEI/STADTGE STALTER, UWG: FB)Dagegen: 1(AfD)Enthaltungen: 4(CDU, Die LINKE.)
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (13. Sitzung) — Enthaltungen:3CDUdagegen:1AfDdafür:12SPD, Die Grünen, FDP/UWG: Freie Bürger, Die Linke,
- 30.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (15. Sitzung) — 12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltungen, CDU
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen der Fraktionen von CDU, Die LINKE. und AfD
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 23.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (11. Sitzung) — Einstimmig bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagBeratungsergebnis: Enthaltungen: 5 (CDU)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG: FB, DIE LINKE., FDP)
- 15.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (10. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, DIE LINKE.)
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung) — Einstimmig bei 1 Enthaltung nach Änderung des Beschlussvorschlages.11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage 20220354 wurde zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung nach Änderung des Beschlussvorschlages.11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 3.Befreiungen
- 3.1Anlage eines Regenrückhaltebeckens (RBB) am Harpener Bach; NSG Nr. 4, Landschaftsplan Bochum-Mitte/OstZur Vorlage · 20213982 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Dortmund plant die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens am Harpener Bach, um die Einleitung von Regenüberläufen bei Starkregenereignissen auf ein gewässerverträgliches Maß zu drosseln. Ziel des Vorhabens ist es, Hochwasserspitzen zu vermeiden und die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten. Das Projekt sieht vor, eine Wiesenfläche zu nutzen und durch einen Dücker unter dem Bach eine Speisung des Beckens aus östlicher Richtung zu ermöglichen.
Da sich das geplante Baugebiet im Bereich des Naturschutzgebietes Nr. 4 innerhalb des Landschaftsplans Bochum-Mitte/Ost befindet, ist für die bauliche Umsetzung eine Befreiung von den geltenden Verboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, dass der Naturschutzbeint der Stadt Bochum der Erteilung einer solchen Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde nicht widerspricht.
Die baulichen Maßnahmen umfassen Erdarbeiten sowie Eingriffe in den Bodenkörper und das Gewässerbett. Zwar ist mit Beeinträchtigungen von Gehölzstrukturen und potenziellen Auswirkungen auf Lebensstätten von Tieren, wie etwa Fledermäusen oder Vogelarten, zu rechnen, jedoch sollen durch Vermeidungsmaßnahmen und eine zeitliche Planung der Bauarbeiten artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Wiederherstellung der betroffenen Flächen weitestgehend vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 3.2Brückenneubau der A43-Brücke für die Emscher Park Trasse; LSG Nr. 4, Landschaftsplan Bochum-Mitte/OstZur Vorlage · 20213984 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des Ausbaus der A43 auf sechs Fahrspuren beabsichtigt die Autobahn GmbH, die bestehende Brücke über die Autobahn südlich der Straße „In der Grume“ abzureißen. Da diese Brücke derzeit als Geh- und Radweg sowie als Tragwerk für Fernwärmeleitungen der Stadtwerke Bochum GmbH genutzt wird, planen die Stadt Bochum und die Stadtwerke einen Ersatzneubau. Ziel des Vorhabens ist die Aufrechterhaltung der Wegeverbindung im Rahmen der Emscher Park Trasse sowie die Sicherstellung der Wärmeversorgung.
Das Bauvorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 4 des Landschaftsplans Bochum-Mitte/Ost. Da die Umsetzung bauliche Eingriffe in diesem Bereich erfordert, wurde eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nach dem Bundesnaturschutzgesetz beantragt. Dem Naturschutzbeirat der Stadt Bochum wird vorgeschlagen, der Erteilung dieser Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde nicht zu widersprechen.
Die neue Brücke soll westlich versetzt und rechtwinklig zur Autobahn errichtet werden. Sie wird einen vier Meter breiten Rad- und Gehweg sowie Flächen für die Fernwärmeleitungen umfassen. Die reine Bauzeit wird auf etwa 16 Monate geschätzt, wobei der Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen soll, sofern der Planfeststellungsbeschluss für die A43 vorliegt. Das Umwelt- und Grünflächenamt plant Kompensationsmaßnahmen wie die Entsiegelung von Flächen und Aufforstungen, um die Auswirkungen auf angrenzende Waldflächen auszugleichen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) - 4.Mitteilungen
- 4.1Bauvorhaben der Stadt Bochum
- 4.2Ersatzpflanzungskonzept für den Campus der Ruhr-Universität Bochum
- 4.3Sachstandsbericht über die Entwicklung und Einführung des Klima-Check Tools zur Beurteilung der klimarelevanten Auswirkungen von BeschlussvorlagenZur Vorlage · 20220072 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Sachstandsbericht zur Entwicklung und Einführung des sogenannten „Klima-Check Tools“ vorgelegt. Dieses Excel-basierte Instrument dient dazu, die klimarelevanten Auswirkungen von Beschlussvorlagen für den Rat und dessen Ausschüsse zu beurteilen. Die Entwicklung geht auf den Beschluss des Rates vom 6. Juni 2019 zurück, mit dem der Klimanotstand ausgerufen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Prüfverfahrens beauftragt wurde. Das Tool bewertet neben Klimaschutz auch die ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit von Entscheidungen sowie die Klimafolgenanpassung.
Die Struktur des Verfahrens orientiert sich an Orientierungshilfen des Deutschen Instituts für Urbanistik sowie an Erfahrungen anderer Kommunen. Um eine praktikable Anwendung in den Fachbereichen zu gewährleisten und Bearbeitungszeiten gering zu halten, verzichtet das Tool bewusst auf eine rein quantitative Bewertung von Treibhausgas-Emissionen. Stattdessen liegt der Fokus auf der Sensibilisierung für Klimabelange im Verwaltungshandeln. Für die Bauleitplanung wurden in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Rechtsamt spezifische Textbausteine entwickelt, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Das Tool wird kontinuierlich weiterentwickelt, etwa durch die Einbindung des Handlungsfeldes städtische Gebäude. Mit der vorliegenden Mitteilung beantwortet die Verwaltung zudem Anfragen einer Fraktion aus dem Rat.
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Beratungsfolge
- 31.03.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (9. Sitzung)
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (11. Sitzung)
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (12. Sitzung)
- 22.03.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (9. Sitzung)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung)
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 03.03.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (12. Sitzung)
- 23.02.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (14. Sitzung)
- 23.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 17.02.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (14. Sitzung)
- 16.02.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (8. Sitzung)
- 15.02.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung
- 11.02.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- 09.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (8. Sitzung)
- 08.02.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (9. Sitzung)
- 04.02.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (10. Sitzung)
- 03.02.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (11. Sitzung)
- 03.02.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus
- 02.02.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (10. Sitzung)
- 01.02.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Sitzung)
- 01.02.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (13. Sitzung) — Die Mitteilung und die zusätzlichen mündlichen Erläuterungen von Frau Venzke und Herrn Kröck werden zur Kenntnis genommen.Herr Dr. Bradtke weist insbesondere auf das Risiko eines Abwägungsfehlers bei der Betrachtung aller Belange im Bebauungsplanverfahren
- 4.4Rückbau der Brücke Parkstraße und eine Flächenrodung im Zuge des RS1 in Bochum WattenscheidZur Vorlage · 20214061 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts Radschnellweg Ruhr (RS1) ist der Rückbau der Brücke an der Parkstraße in Bochum-Wattenscheid geplant. Das Bauwerk auf der ehemaligen Trasse der Rheinischen Bahn weist einen schlechten baulichen Zustand auf, weshalb ein Abriss anstelle einer Sanierung vorgesehen ist. Im Zuge dieser Maßnahme soll die Parkstraße technisch angepasst und das Straßenniveau angehoben werden, um bei Starkregenereignissen Überflutungen der Unterführung zu verhindern. Ein neues Brückenbauwerk für den RS1 wird im Anschluss errichtet.
Für die Baustellenerschließung und die Entlastung der Widerlager ist eine Flächenrodung von etwa 1.500 Quadratmetern erforderlich, wobei vorrangig Buschwerk und Brombeeren entfernt werden. Zudem müssen 24 Bäume gefällt werden. Die Kompensation dieser Eingriffe erfolgt im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans für den RS1. Der Rückbau der Brücke soll in zwei Abschnitten erfolgen, wobei Teile des Bauwerks unter einer kurzzeitigen Vollsperrung an einem Wochenende abgetragen werden. Für die Baustellenzufahrt wird die Steinhausstraße temporär angepasst und eine Baustraße errichtet.
Die Kosten für den Rückbau sowie die technische Bearbeitung belaufen sich auf circa 300.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Straßen.NRW, sodass kein Mittelbedarf im städtischen Haushalt entsteht. Die gesamte Bauzeit wird auf etwa 15 Wochen geschätzt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 02.02.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (10. Sitzung)
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (11. Sitzung)
- 4.5Umsetzung Pflege-und EntwicklungspläneZur Vorlage · 20220064 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, wie die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungspläne für Bochumer Naturschutzgebiete voranschreitet. Hintergrund der Anfrage war die Frage nach möglichen Defiziten bei der Realisierung dieser Pläne.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Pläne für die seit 1995 und 1998 rechtskräftigen Gebiete derzeit aktualisiert werden. Einige wurden bereits fertiggestellt, während die Biologische Station die übrigen Pläne sukzessive überarbeitet. In den Jahren 2020 und 2021 wurden Maßnahmen wie Gehölzschnitt, Teichrenaturierungen und Instandsetzungen in Gebieten wie der Blumenkamp, der Ruhraue Stiepel sowie im Oberen Ölbachtal durchgeführt. Als Ursache für Umsetzungsdefizite nannte die Fachverwaltung einen Mangel an Personalkapazitäten, was insbesondere die Umsetzung komplexer Maßnahmen in der Ruhrauen Stiepel erschwere.
Hinsichtlich der externen Vergabe von Leistungen erklärte die Verwaltung, dass diese bereits weitgehend ausgeschöpft sei. Die zuständige Aufgabe im Fachbereich wird derzeit in einer Teilzeitstelle wahrgenommen. Da ein Großteil der Kapazitäten durch rechtlich verpflichtende Kompensationsmaßnahmen gebunden ist und die Vergabe spezielle Fachkenntnisse erfordert, sei eine zusätzliche Unterstützung der Sachbearbeitung aufgrund personeller Engpässe kaum möglich. Die Thematik soll jedoch mittelfristig in der Ressourcenplanung des Fachamtes berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 09.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (8. Sitzung)
- 4.6Ökologische Landwirtschaft in BochumZur Vorlage · 20220298 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Mitglieds des Naturschutzbeirates zum Thema ökologische Landwirtschaft in Bochum reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Sicherung und der Schutz städtischer Ackerflächen sowie die Möglichkeit der Übernahme von Flächen durch Vorkaufsrechte.
Die Stadt Bochum verfügt über etwa 380 Hektar landwirtschaftliche Fläche und erwirbt derzeit weitere 68 Hektar im Naturschutzgebiet Ruhraue Stiepel. Insgesamt sind in der Stadt rund 2.120 Hektar als landwirtschaftliche Flächen verzeichnet. Zur Sicherung des ökologischen Zustands der städtischen Flächen nutzt die Verwaltung Vorgaben in Pachtverträgen sowie Schutzgebietsregelungen. Zudem wirken gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Insektenschutzgesetz auf die Bewirtschaftung ein. Für private Flächen sollen Anreize für nachhaltige Landwirtschaft geschaffen werden. Eine Umwidmung von Ackerflächen in Bauland erfordert ein Bebauungsplanverfahren sowie eine Änderung des regionalen Flächennutzungsplans, wobei die Entscheidungsgewalt beim Rat der Stadt Bochum liegt.
Hinsichtlich der Sicherung von Flächen durch Vorkaufsrechte unterscheidet die Verwaltung zwischen gesetzlichen und privatrechtlichen Regelungen. Gesetzliche Vorkaufsrechte sind bei landwirtschaftlichen Flächen aufgrund strenger Voraussetzungen selten. Privatrechtliche Vorkaufsrechte können nur im Rahmen von Grundstücksverhandlungen vereinbart werden. Die Stadt verfolgt nicht das Ziel, landwirtschaftliche Flächen zu veräußern. Das Liegenschaftsmanagement beobachtet den Grundstücksmarkt, um bei Bedarf Flächen für die kommunale Bodenbevorratung zu erwerben, wie zuletzt beim Erwerb von Flächen im Ruhrtal geschehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 4.7Forstschutzbeauftragte in BochumZur Vorlage · 20220262 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Thema Forstschutz und Naturschutz in Bochum reagiert. Derzeit ist eine Person als Forstschutzbeauftragte nach dem Landesforstschutzgesetz NRW benannt. Ein Antrag auf Benennung einer weiteren Person beim zuständigen Regionalforstamt Ruhrgebiet liegt der Verwaltung vor, ist jedoch noch nicht bearbeitet worden.
Für den Schutz der Natur sind unter anderem die Untere Naturschutzbehörde sowie das Ordnungs- und Veterinäramt zuständig. Kontrollen in Schutzgebieten erfolgen primär anlassbezogen, etwa durch Bürgerbeschwerden oder im Rahmen von Baustellenbesichtigungen. Regelmäßige, gezielte Kontrollen sind aus personellen Gründen nicht möglich. Der Allgemeine Ordnungsdienst führt Begehungen je nach Kapazität durch. Zur Unterstützung der Aufklärungsarbeit werden die ehrenamtlich tätigen Beauftragten der Naturschutzwacht sowie öffentliche Aktionen wie der „Lange Tag der Stadtnatur“ angeführt. Eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der Polizei wird angestrebt.
Hinsichtlich einer möglichen Beteiligung der Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft (BBG) an der Überwachung von Naturschutzgebieten stellte die Verwaltung fest, dass Aufgaben auf Begehungen und Feststellungen begrenzt bleiben müssten. Die rechtliche Ahndung von Verstößen sowie die behördliche Beurteilung sind nicht delegierbare Aufgaben der zuständigen Ordnungsbehörden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung)
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 4.8Berichte des Vorsitzenden
- 5.Anregungen und Empfehlungen
- 5.1Bauen in Bochum : Resolution des NaturschutzbeiratesZur Vorlage · 20220691 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 202691 hat der Naturschutzbeirat eine Resolution zu den Neubauplanungen in Bochum vorgelegt. Das Gremium regt an, die Zielmarke von jährlich 800 Wohneinheiten auf den Prüfstand zu stellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Stellungnahme ist die Forderung nach einer Reduzierung der Bodenversiegelung sowie eine Verringerung von Neubauten auf nicht versiegelten Flächen. Stattdessen sollen die Sanierung und die Aufstockung bestehender Bausubstanz im Fokus stehen.
Darüber hinaus werden Maßnahmen zur ökologischen Optimierung von Baukörpern vorgeschlagen, darunter die Begrünung, die Nutzung zur Energiegewinnung sowie die Verwendung von Niederschlagswasser. Die Resolution sieht zudem eine verpflichtende Bilanzierung der klein- und großklimatischen Auswirkungen aller Bauplanungen vor, um weitere Klimabelastungen zu vermeiden. Der Naturschutzbeirat bittet die Politik und die Verwaltung, diese Punkte bei allen Bauplanungen unmittelbar zu berücksichtigen. Teile der Resolution basieren auf der Stellungnahme des BUND zur Bochumer Initiative „Allianz für Wohnen“.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 5.2Ruhr-Universität Bochum, Optimierung am Zu- und Ablauf der Regenrückhaltebecken 4 (RRB4) bis Regenrückhaltebecken 8 (RRB8) im Bereich RUB/Kalwesbach im LSG 29 (LP Mitte/Ost)Zur Vorlage · 20220692 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Naturschutzbeirat der Stadt Bochum hat Anregungen zur Optimierung der Regenrückhaltebecken im Bereich der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und des Kalwesbachs vorgelegt. Im Fokus steht die Anpassung der Zu- und Abläufe der Becken 4 bis 8. Der Beirat verweist dabei auf die zunehmende Schutzwürdigkeit des Gebiets durch den Erarbeitungsbeschluss für das Naturschutzgebiet Nr. 8 „Kalwes/Grimberg“.
Mit Blick auf das Starkregenereignis vom 14. Juli 2021 weist der Beirat darauf hin, dass die bestehenden Anlagen aufgrund der hohen Flächenversiegelung auf dem RUB-Campus nicht ausreichen. Es wird auf vergangene Maßnahmen des Bau- und Liegenschaftsbetriebes hingewiesen, die nach Ansicht des Beirats zu Schäden an Bäumen und Gewässern führten. Zudem werden geplante Reparaturmaßnahmen kritisch betrachtet, da der Einsatz von Gabionen, Zäunen und Treppenbauten eine Veränderung des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes zur Folge haben könnte.
Als alternative Lösungsansätze schlägt der Beirat das Konzept der Schwammstadt vor, etwa durch Dach- oder Fassadenbegrünungen sowie zusätzliche Rückhalteflächen auf dem Campus. Zudem wird die Forderung gestellt, weitere Bodenversiegelungen auf dem Gelände der Universität zu unterlassen und die Einleitung von Regenwasser aus versiegelten Flächen in die Bäche des Kalwes/Grimberg zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- keine Tagesordnungspunkte
- 6.Stellungnahmen
- 6.1Präsentation und Bericht zur Pilotfläche Kassenbergs Feld
- 6.2Wildblumenwiesen
- 7.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 8.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Befreiungen
- 10.1Umbau und Erweiterung der ehemaligen Hofstelle, Erweiterung der 3. Wohneinheit, Hülsbergstr. 111b (LSG Nr. 33 LP Mitte/Ost)Ergebnis: Mehrheitlich dafür Enthaltungen: 0 Dafür: 11 Dagegen: 1
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anregungen und Empfehlungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 13.Stellungnahmen
- keine Tagesordnungspunkte
- 14.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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