Forstschutzbeauftragte in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Thema Forstschutz und Naturschutz in Bochum reagiert. Derzeit ist eine Person als Forstschutzbeauftragte nach dem Landesforstschutzgesetz NRW benannt. Ein Antrag auf Benennung einer weiteren Person beim zuständigen Regionalforstamt Ruhrgebiet liegt der Verwaltung vor, ist jedoch noch nicht bearbeitet worden.
Für den Schutz der Natur sind unter anderem die Untere Naturschutzbehörde sowie das Ordnungs- und Veterinäramt zuständig. Kontrollen in Schutzgebieten erfolgen primär anlassbezogen, etwa durch Bürgerbeschwerden oder im Rahmen von Baustellenbesichtigungen. Regelmäßige, gezielte Kontrollen sind aus personellen Gründen nicht möglich. Der Allgemeine Ordnungsdienst führt Begehungen je nach Kapazität durch. Zur Unterstützung der Aufklärungsarbeit werden die ehrenamtlich tätigen Beauftragten der Naturschutzwacht sowie öffentliche Aktionen wie der „Lange Tag der Stadtnatur“ angeführt. Eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der Polizei wird angestrebt.
Hinsichtlich einer möglichen Beteiligung der Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft (BBG) an der Überwachung von Naturschutzgebieten stellte die Verwaltung fest, dass Aufgaben auf Begehungen und Feststellungen begrenzt bleiben müssten. Die rechtliche Ahndung von Verstößen sowie die behördliche Beurteilung sind nicht delegierbare Aufgaben der zuständigen Ordnungsbehörden.
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