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Antwort der Verwaltung

Ökologische Landwirtschaft in Bochum

20220298 10.03.2022 Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Ökologische Landwirtschaft in Bochum · 16.11.2021
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Mitglieds des Naturschutzbeirates zum Thema ökologische Landwirtschaft in Bochum reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Sicherung und der Schutz städtischer Ackerflächen sowie die Möglichkeit der Übernahme von Flächen durch Vorkaufsrechte.

Die Stadt Bochum verfügt über etwa 380 Hektar landwirtschaftliche Fläche und erwirbt derzeit weitere 68 Hektar im Naturschutzgebiet Ruhraue Stiepel. Insgesamt sind in der Stadt rund 2.120 Hektar als landwirtschaftliche Flächen verzeichnet. Zur Sicherung des ökologischen Zustands der städtischen Flächen nutzt die Verwaltung Vorgaben in Pachtverträgen sowie Schutzgebietsregelungen. Zudem wirken gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Insektenschutzgesetz auf die Bewirtschaftung ein. Für private Flächen sollen Anreize für nachhaltige Landwirtschaft geschaffen werden. Eine Umwidmung von Ackerflächen in Bauland erfordert ein Bebauungsplanverfahren sowie eine Änderung des regionalen Flächennutzungsplans, wobei die Entscheidungsgewalt beim Rat der Stadt Bochum liegt.

Hinsichtlich der Sicherung von Flächen durch Vorkaufsrechte unterscheidet die Verwaltung zwischen gesetzlichen und privatrechtlichen Regelungen. Gesetzliche Vorkaufsrechte sind bei landwirtschaftlichen Flächen aufgrund strenger Voraussetzungen selten. Privatrechtliche Vorkaufsrechte können nur im Rahmen von Grundstücksverhandlungen vereinbart werden. Die Stadt verfolgt nicht das Ziel, landwirtschaftliche Flächen zu veräußern. Das Liegenschaftsmanagement beobachtet den Grundstücksmarkt, um bei Bedarf Flächen für die kommunale Bodenbevorratung zu erwerben, wie zuletzt beim Erwerb von Flächen im Ruhrtal geschehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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