Möglichkeiten der neuen StVO nutzen, hier: streckenbezogenes Tempo 30
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat beim Oberbürgermeister eine Anfrage zu den neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrs-Orordnung (StVO) eingereicht. Nach der Reform des Straßenverkehrsrechts haben Kommunen nun mehr Spielraum bei der Gestaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die neue Regelung sieht vor, dass Tempo 30 künftig auch an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden kann. Zudem ermöglicht die Neuregelung einen sogenannten Lückenschluss, bei dem auf Streckenabschnitten zwischen zwei Tempo-30-Zonen eine Begrenzung von bis zu 500 Metern festgesetzt werden kann, um ständige Geschwindigkeitswechsel zu vermeiden.
Die Anfrage bezieht sich auch auf das Vorbehaltsnetz und die im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beauftragten Einzelfallprüfungen zum Lärmschutz. Es wird erfragt, auf welchen Straßen der Verwaltung eine Anwendung von Tempo 30 im Sinne eines Lückenschlusses geplant ist und wo Potenziale zur Umsetzung der neuen StVO-Optionen bestehen. Konkret werden die Umsetzbarkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen für Abschnitte der Dorstener Straße, der Gahlenschen Straße, der Höntroper Straße sowie des Castroper Hellwegs und der Kemnader Straße thematisiert. Ebenfalls wird nach Möglichkeiten auf der Achse aus Riemker Straße, Tippelsberger Straße, Auf dem Dahlacker und Hiltroper Straße gefragt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.04.2025Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
✉ Neue Vorlagen zum Thema Mobilität & Verkehr direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz