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Möglichkeiten der neuen StVO nutzen, hier: streckenbezogenes Tempo 30

20250930 · Anfrage · 09.04.2025

↳ Antwort der Verwaltung Möglichkeiten der neuen StVO nutzen, hier: streckenbezogenes Tempo 30 -Zwischenmitteilung- · 24.06.2025
🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (40. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion der Grünen im Bochumer Rat hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch eingereicht, um die Nutzung der neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu klären. Nach der Reform des Straßenverkehrsrechts stehen Kommunen nun erweiterte Spielräume bei der Gestaltung des Straßenraums zur Verfügung. Dies umfasst unter anderem die Möglichkeit, streckenbezogenes Tempo 30 an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen anzuordnen. Zudem erlaubt die neue Regelung einen sogenannten Lückenschluss von bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen, um wechselnde Geschwindigkeiten zu vermeiden.

In der Anfrage von Martina Foltys-Banning wird die Verwaltung gefragt, auf welchen Straßen im Vorbehaltsnetz eine Anwendung des Lückenschlusses geplant ist und wo Potenziale für die neuen Regelungen bestehen. Dabei werden konkrete Streckenabschnitte zur Prüfung angefragt. Die Anfrage bezieht sich unter anderem auf die Dorstener Straße, die Gahlenschen Straße sowie die Achse aus Riemker Straße, Tippelsberger Straße, Auf dem Dahlacker und Hiltroper Straße. Des Weiteren wird die Umsetzung von Tempo 30 auf der Höntroper Straße, auf Teilen des Castroper Hellwegs im Bereich Gerthe-Mitte sowie auf Abschnitten der Kemnader Straße thematisiert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (40. Sitzung)
09.04.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.