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Mitteilung der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 832 - Harpener Hellweg / Sheffield-Ring hier: Fuß- und Radweg im Bebauungsplangebiet

20262148 16.09.2026 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟡 In Beratung Nächste Station: 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Mitteilung zum Bebauungsplan Nr. 832 (Harpener Hellweg / Sheffield-Ring) die Prüfung eines Änderungsantrags der Fraktionen SPD und CDU abgeschlossen. Der Antrag aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nord vom 03.03.2026 sah vor, einen beleuchteten Fuß- und Radweg am östlichen Rand des Gebiets festzulegen sowie den Investor zu verpflichten, die Erstellung des Weges auf eigene Kosten vorzunehmen und diesen der Stadt Bochum zu übertragen.

Eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist nicht mehr möglich, da der Bebauungsplan bereits am 30.03.2026 als Satzung in Kraft getreten ist. Die Verwaltung lehnt eine Beleuchtung des geplanten Weges aus naturschutzrechtlichen Gründen ab. Da im Rahmen der Umsetzung Gehölzbestände entfallen, müssen Maßnahmen zum Artenschutz für Zwergfledermäuse umgesetzt werden. Eine Beleuchtung des Weges würde die Funktionsfähigkeit dieser Maßnahmen gefährden, da die angrenzenden Baumbestände als Leitstruktur erhalten bleiben müssen und Lichtimmissionen vermieden werden sollen.

Hinsichtlich der Kosten und Eigentumsverhältnisse für den Fuß- und Radweg liegt bereits ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Bochum und dem Investor vor. Dieser regelt die Bereitstellung der Trasse, sieht jedoch vor, dass die Herstellung und Unterhaltung in der Verantwortung der Stadt liegen und die Flächen im Eigentum des Investors verbleiben. Eine nachträgliche Anpassung des Vertrages zur Übernahme der Kosten durch den Investor wurde von der Seite des Investors abgelehnt.

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