Bochum Transparent

← Alle Vorlagen

Antwort der Verwaltung

Betreff: Protest-Camp auf der Fußgängerbrücke an der Ruhr-Universität Bochum (Höhe U-Bahn-Zugang)

20261999 22.09.2026 Ordnungs- und Veterinäramt

🟡 In Beratung Nächste Station: 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand einer Fußgängerbrücke im Bereich der Ruhr-Universität Bochum Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war ein sogenanntes Protest-Camp auf der Brücke, das sich auf Höhe des U-Bahn-Zugangs befindet und durch Zelte sowie gelagerte Gegenstände gekennzeichnet ist. Die Fraktion hatte Fragen zur rechtlichen Einordnung, zur Sicherheit, zum Brandschutz sowie zu möglichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen gestellt.

Nach Angaben des Ordnungs- und Veterinäramtes handelt es sich bei der Nutzung der Brücke um eine durch die Polizei bestätigte Versammlung gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes. Aufgrund dieser rechtlichen Einordnung als Versammlung wurden durch die Verwaltung keine Prüfungen hinsichtlich Brandschutz, Rettungswegen, Verkehrssicherheit oder arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften durchgeführt. Zudem liegt die Zuständigkeit für ordnungsrechtliche Maßnahmen in diesem Fall bei der Polizei Bochum.

Hinsichtlich der Nutzbarkeit der Brücke erklärte die Verwaltung, dass die uneingeschränkte Nutzung für Passanten, mobilitätseingeschränkte Personen sowie für Einsatz- und Rettungskräfte jederzeit gewährleistet sei. Über eine Nutzung des Bereichs durch Personen rund um die Uhr liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Süd direkt ins Postfach

Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz