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Antwort der Verwaltung

Geförderte Sprach- und Integrationskurse in Bochum und Auswirkungen der veränderten Bundesförderung

20261840 09.09.2026 Volkshochschule Bochum

🟡 In Beratung Nächste Station: 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zu den Veränderungen der Bundesförderung für Sprach- und Integrationskurse Stellung bezogen. Laut der Antwort der Verwaltung ist für das Jahr 2027 eine Reduzierung der Bundesmittel für Integrationskurse von über einer Milliarde Euro auf etwa 650 Millionen Euro vorgesehen. Zudem wurden Ende 2024 verschiedene Kursformate, wie etwa Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse sowie Wiederholerkurse, gestrichen. Seit Ende 2025 werden zudem für bestimmte Personengruppen, darunter Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerber, Geduldete sowie Unionsbürger, keine neuen Teilnahmeberechtigungen mehr erteilt.

Diese Entwicklungen wirken sich auf das Kursangebot in Bochum aus. Die lokalen Kursträger, darunter die Volkshochschule Bochum, Wohlfahrtsverbände und freie Bildungsträger, erwarten einen Rückgang der Teilnehmendenzahlen um 40 bis 50 Prozent. Dies führt bereits zu der Reduzierung oder dem Ausfall geplanter Kursstarts sowie zur Bildung von Wartelisten.

Die Verwaltung führt aus, dass eine Kompensation der weggefallenen Bundesförderung durch kommunale Mittel nicht möglich sei. Es existieren derzeit keine kommunalen Programme, die ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen unabhängig von der Bundesförderung sicherstellen könnten. Zwar wurden durch die Volkshochschule Bochum Erstorientierungskurse beantragt, diese können jedoch aufgrund des geringeren Stundenumfangs und fehlender sprachlicher Zielniveaus keinen adäquaten Ersatz für die Integrationskurse darstellen. Weitere Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung des Zugangs sind derzeit nicht erkennbar.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 208 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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