Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung - Hier: Änderungsantrag von Stadtgestalter/Volt -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20261792 wird eine Evaluation der bestehenden Stellplatzsatzung sowie der Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum angestrebt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine ergänzende Stellplatzabgabensatzung zu erarbeiten, die den Gremien bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen soll. Diese soll eine Flächennutzungsgebühr für das langfristige Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen vorsehen, wobei die Berechnung auf der Fahrzeuggröße und dem Bodenrichtwert basieren soll.
Der Beschlussvorschlag sieht zudem Anpassungen im Bereich der Fahrradinfrastruktur vor. Die Radien für Haltepunkte und Bahnhöfe in der Anlage 2 sollen auf 600 Meter erweitert werden. Zudem soll eine Neuregelung in § 3 Abs. 1 die Möglichkeit schaffen, die Hälfte der erforderlichen Fahrradabstellplätze durch Flächenbereitstellung nachzuweisen. Die Richtzahlen für die Anzahl der Fahrradabstellplätze in Anlage 1 werden für verschiedene Gebäudetypen, darunter Wohngebäude, Verkaufsstätten, Sportstätten und Bildungseinrichtungen, angepasst.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Förderung der Wohnraumschaffung durch Aufstockungen und Dachausbauten in Bestandsgebäuden. Hierbei soll grundsätzlich auf den Nachweis oder die Ablösung von Stellplätzen verzichtet werden, um bürokratische Hürden bei flächensparender Wohnraumschaffung zu reduzieren. Während die aktuelle Regelung in § 3 Abs. 3 den Verzicht auf Stellplätze an den Nachweis besonderer Schwierigkeiten beim Grundstücksnachweis knüpft und auf Dachausbauten an Altbestände beschränkt, soll die Neuregelung auch unkomplizierte Aufstockungen bei neu errichteten Gebäuden ermöglichen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.07.2026Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Verwandte Vorlagen
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