Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung - Hier: Änderungsantrag von Stadtgestalter/Volt -
20261792 · Änderungsantrag · 01.07.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Mit einem Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung der Stadt Bochum wird die Erarbeitung einer neuen Stellplatzabgabensatzung bis zum 31. Dezember 2026 beantragt. Diese soll eine Gebühr für das langfristige Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen einführen. Die Höhe der Gebühr soll sich nach der Fahrzeuggröße sowie dem Bodenrichtwert der Adresse des Fahrzeughaltenden richten, um die Kosten für Herstellung und Instandhaltung zu decken. Nutzer privater Stellplätze können von dieser Gebühr befreit werden.
Der Antrag sieht zudem eine Erweiterung der Radien für die Ermittlung der Lagegunst bei Haltepunkten und Bahnhöfen mit Schienenanbindung auf 600 Meter vor. Im Bereich der Fahrradabstellplätze wird vorgeschlagen, dass in bestimmten Fällen die Hälfte der erforderlichen Plätze durch die Bereitstellung von Flächen für eine spätere Installation nachgewiesen werden kann.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der Richtzahlentabelle für verschiedene Gebäudetypen. So soll bei neuen Wohneinheiten, die durch Dachgeschossausbauten oder Aufstockungen entstehen, kein Nachweis für Pkw-Stellplätze mehr erforderlich sein. Die Änderungen betreffen unter anderem Bürogebäude, Verkaufsstätten und Bildungseinrichtungen hinsichtlich der Anzahl der erforderlichen Pkw- und Fahrradabstellplätze. Ziel der Maßnahmen ist laut Begründung die effiziente Nutzung des öffentlichen Raums sowie die Förderung umweltverträglicher Mobilität.
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