Aufstellung von Parkverbotsschildern in der Emdenstraße
20261617 · Antrag · 30.06.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
📍 Emdenstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
Die Bezirksfraktion der UWG fordert die Aufstellung von Parkverbotsschildern in der Emdenstraße. Die schmale Verbindungsstraße wird trotz eines faktischen Parkverbots nach StVO regelmäßig zugeparkt, was die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen und der Müllabfuhr behindert.
Schmale Straße, großes Problem
Die Emdenstraße verbindet die Mühlenstraße mit der Vincensstraße im Stadtbezirk Wattenscheid und weist eine Fahrbahnbreite von lediglich etwa vier Metern auf. Nach den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken auf der Fahrbahn bei dieser Breite nicht zulässig, da eine ausreichende Restfahrbahnbreite für den Begegnungs- und Durchgangsverkehr nicht gewährleistet werden kann.
Dennoch werden nach Angaben der UWG regelmäßig Fahrzeuge auf der Nordseite der Emdenstraße entlang der Böschung zur angrenzenden Kleingartenanlage abgestellt. Da bislang keine Parkverbotsschilder vorhanden sind, entstehe bei Verkehrsteilnehmern der Eindruck, dass das Parken dort erlaubt sei.
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Gefährdung für Rettungsdienste und Müllabfuhr
Die UWG-Bezirksfraktion macht geltend, dass die aktuelle Situation zu kritischen Verkehrslagen führt. Besonders betroffen seien Rettungsfahrzeuge, die Feuerwehr sowie Entsorgungsfahrzeuge, deren Durchfahrt durch die zugeparkten Bereiche teilweise erheblich erschwert oder vollständig blockiert werde. Ein beigefügtes Foto dokumentiert einen Notarzt-Einsatzwagen, der in der engen Straße neben einem geparkten Pkw zum Stehen kam.
Antrag an die Bezirksvertretung
Die Fraktion beantragt zur 7. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. Juni 2026 die Aufstellung eindeutiger Parkverbotsschilder in der Emdenstraße, insbesondere im Bereich der Nordseite entlang der Böschung zur Kleingartenanlage. Zur Begründung führt die UWG an:
Die bestehende StVO-Regelung zum faktischen Parkverbot wird in der Praxis regelmäßig nicht beachtet.
Fehlende Beschilderung erweckt den Eindruck der Zulässigkeit des Parkens.
Die aktuelle Parksituation stellt ein erhebliches Risiko für die Durchfahrt von Einsatzkräften und Entsorgungsfahrzeugen dar.
Eine eindeutige Beschilderung erhöhe die Verkehrssicherheit und schaffe Rechtsklarheit.
Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Hans-Josef Winkler unterzeichnet. Eine weitergehende Begründung soll mündlich in der Sitzung erfolgen.
Unterlagen