ISEK Laer / Mark 51°7: Umgestaltung Lahariplatz und Umfeld
20261557 · Mitteilung der Verwaltung · 01.07.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Lahariplatz · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat der Bezirksvertretung Bochum-Ost eine Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung des Lahariplatzes und des nördlichen Abschnitts der Alten Wittener Straße vorgelegt. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Laer/Mark 51°7 und wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert. Der Baubeginn ist frühestens 2029 vorgesehen.
Ausgangslage und Ziele
Der Lahariplatz im Stadtteil Laer gilt als zentraler Ort für Versorgung, Begegnung und Veranstaltungen. Durch die Entwicklung des Technologiequartiers MARK 51°7 und die entstehende Verbindungsachse zwischen dem Stadtteil und dem Gewerbestandort gewinnt der Platz an Bedeutung. Gleichzeitig weist er nach Einschätzung der Verwaltung gestalterische und funktionale Mängel auf. In mehreren Bürgerbeteiligungen – zuletzt am 27. März 2026 sowie am Tag der Städtebauförderung am 9. Mai 2026 – wurden vor allem mehr Begrünung, bessere Zugänge und der Abbau von Barrieren gefordert.
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Vier Planungsbereiche
Die Planung gliedert sich in vier Teilbereiche:
A – Lahariplatz
Für den oberen Platzbereich ist eine klare Zonierung in Aufenthalts-, Gastro- und Bewegungsbereiche vorgesehen, die gleichzeitig für Veranstaltungen nutzbar bleiben sollen. Der untere Platzbereich soll durch Terrassierung, eine Rampe und eine Treppe besser mit dem oberen verbunden werden. Ein kompakter Kleinkinderspielbereich bleibt erhalten. Für den Durchgang zur Verbindungsachse Laer–MARK 51°7 sind eine Freitreppe, eine barrierefreie Rampe sowie terrassierte Grünflächen geplant.
B – Alte Wittener Straße und Querung Suntumer Straße
Der nördliche Abschnitt der Alten Wittener Straße soll zur Fahrradzone umgewidmet werden. Der Kfz-Verkehr wird auf Anlieger- und Parkverkehr beschränkt, eine Sackgasse soll Durchgangsverkehr verhindern – Radfahrende und Einsatzfahrzeuge können weiterhin durchfahren. Insgesamt 31 Stellplätze, darunter zwei barrierefreie Plätze und ein Taxistand, werden neu geordnet und durch zusätzliche Baumstandorte aufgewertet. An der Suntumer Straße ist eine zusätzliche Querung als Plateau zur Verkehrsberuhigung geplant – ein ausdrücklicher Wunsch aus der Bürgerschaft.
C – Entwässerungskonzept
Das bestehende Mischwassersystem soll durch ein Trennsystem ersetzt werden. Niederschlagswasser wird über Sinkkästen gesammelt, in Rigolen zwischengespeichert und zur Bewässerung der Baumstandorte genutzt. Eine teilweise Versickerung über Sickerrohre sowie eine gedrosselte Weiterleitung in sogenannte „Klimagärten“ der Alten Wittener Straße sind vorgesehen.
D – Gebäudefassaden und Außenbereiche
Der Gebäudebestand am Lahariplatz stammt überwiegend aus den 1980er Jahren und wird als erhaltenswürdiges Ensemble eingestuft. Prägend sind Schieferelemente an den Spitzgiebeln, Klinker- und Putzfassaden sowie ein umlaufendes Vordach. Für die privaten Immobilien wird derzeit ein Gestaltungskonzept erarbeitet, das als Beratungsgrundlage für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie als Leitlinie für Stadtumbauanträge dienen soll. Das Konzept soll nach Fertigstellung von der Bezirksvertretung Bochum-Ost beschlossen werden. Die Umsetzung hängt von der Investitionsbereitschaft der Eigentümerschaft ab; alle betroffenen Eigentümer wurden bereits angeschrieben.
Zu den Zielen des Fassadenkonzepts zählen:
- Erhalt des einheitlichen Gebäudeensembles hinsichtlich Gestaltung, Materialien und Dachformen
- Sicherung prägender Elemente wie Giebel, Klinkerfassaden und Balkone
- Abgestimmte Farb- und Materialkonzepte für die Fassadenaufwertung
- Möglichkeit für unauffällige Photovoltaikanlagen auf den Dächern
- Einheitliche und zurückhaltende Gestaltung von Werbeanlagen
- Entsiegelung und Aufwertung der Vorgärten
- Neuordnung und gestalterische Integration von Abfallstandorten
Zeitplan und Förderung
Der Baubeginn für die öffentlichen Maßnahmen ist frühestens 2029 möglich, da vorgelagerte Baumaßnahmen im umliegenden Straßennetz abgeschlossen sein müssen. Die Querungsstelle an der Suntumer Straße soll vorgezogen realisiert werden; private Maßnahmen können ebenfalls früher umgesetzt werden.
Die Maßnahme wird aus dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ von Bund und Land NRW finanziert. Die Förderung ist grundsätzlich bewilligt; eine Fortschreibung des Antrags ist bis zum 30. Oktober 2026 einzureichen. Ergänzende Fördermöglichkeiten – etwa aus dem Programm KRiS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft) – werden geprüft.
Im Herbst 2026 ist eine weitere öffentliche Beteiligung vorgesehen, um den aktuellen Planungsstand vorzustellen.
Unterlagen