Förderung Bochum Total 2026 - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -
20261548 · Änderungsantrag · 10.06.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 10.06.2026 | Ausschuss für Kultur und Tourismus | noch nicht beraten |
Die AfD-Fraktion fordert, den beantragten Zuschuss von 25.000 Euro für das Musikfestival „Bochum Total 2026“ abzulehnen. Das Festival sei inzwischen kommerziell erfolgreich genug und benötige keine städtische Förderung mehr.
Mit einem Änderungsantrag wendet sich die AfD-Fraktion gegen die geplante finanzielle Unterstützung des beliebten Musikfestivals. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maik Klaus begründet die Ablehnung mit dem kommerziellen Erfolg der Veranstaltung.
Festival als Erfolgsgeschichte anerkannt
In der Begründung des Antrags würdigt die AfD-Fraktion „Bochum Total“ als Erfolgsgeschichte und eines der größten innerstädtischen Musikfestivals in Deutschland. Die Stadt könne sich glücklich schätzen, über eine Veranstaltung mit solcher Strahlkraft zu verfügen.
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Kommerzielle Entwicklung als Ablehnungsgrund
Die Fraktion argumentiert, dass es sich inzwischen um eine kommerziell höchst erfolgreiche Veranstaltung handle, aus der die Veranstalter entsprechenden wirtschaftlichen Gewinn ziehen würden. Eine zusätzliche finanzielle Förderung sei daher nicht mehr notwendig.
Bestehende städtische Unterstützung als ausreichend bewertet
Nach Ansicht der AfD fördere die Stadt den kulturellen und finanziellen Erfolg von „Bochum Total“ bereits ausreichend durch die Bereitstellung der Veranstaltungsfläche und entsprechender Services wie Absperrungen, Reinigungsdienste und Ordnungsdienst. Dies geschehe zum gegenseitigen Vorteil von Veranstalter und Stadt.
Verweis auf prekäre Finanzlage
Eine darüber hinausgehende finanzielle Förderung wäre laut Antrag ein reiner „Mitnahmeeffekt“ für den Veranstalter und keine pflichtige Aufgabe der Stadt. Unter der aktuell „extrem prekären Lage der Bochumer Finanzen“ sei der Zuschuss daher abzulehnen.
Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Ausschusssitzung für Kultur und Tourismus am 10. Juni 2025 und soll dort zur Abstimmung gestellt werden.
Unterlagen