Anfrage der AfD-Fraktion zur Bekämpfung von RAF-Stickern, Antifa-Schmierereien und dem Hammer-und-Sichel-Symbol im Bezirk Bochum-Nord zur 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 28.04.2026
20261537 · Antwort der Verwaltung · 30.06.2026 · Ordnungs- und Veterinäramt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bezirk Bochum-Nord zur Präsenz von RAF-Stickern, Antifa-Schmierereien und dem Hammer-und-Sichel-Symbol hat die Stadtverwaltung Stellung bezogen. Der Verwaltung sind bislang keine Fälle bekannt, in denen Aufkleber mit Symbolen der Roten Armee Fraktion oder des Hammer-und-Sichel-Symbols im öffentlichen Raum angebracht wurden.
Hinsichtlich der Entfernung solcher Symbole durch den Technischen Betrieb wurde erläutert, dass bisher keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt wurden. Eine Entfernung von Stickern oder Graffitis erfolgt durch den Technischen Betrieb grundsätzlich nur bei Verfassungsfeindlichkeit oder im Rahmen notwendiger Unterhaltsarbeiten.
Bezüglich möglicher Anzeigen wegen Sachbeschädigung gab die Verwaltung an, dass dem Polizeipräsidium Bochum entsprechende Sachverhalte bekannt sind. Die strafrechtliche Relevanz hänge dabei von der Art der Beschädigung ab. Für die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten sowie politisch motivierter Kriminalität sind die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verantwortlich.
Im Bereich der Prävention weist die Verwaltung auf bestehende Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes des Bochumer Jugendamtes hin. In Projekten, unter anderem an Schulen, werden junge Menschen bereits über das Thema Extremismus und die Bedeutung extremistischer Symbole informiert.
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